Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Bericht prangert Menschenrechtsverstöße in deutschen Gefängnissen an

Der Mittelbau der Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin (Symbolfoto).

Berlin. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am Dienstag in Berlin ihren Jahresbericht für 2023 vorgestellt. Um Folter im eigentlichen Sinn geht es in dem fast 100-seitigen Bericht nicht – aber um die Verhältnisse in Gefängnissen, Polizei­gewahrsamen, im Maßregel­vollzug oder in psychiatrischen Einrichtungen. Die Nationale Stelle soll die menschenwürdige Unterbringung in allen Einrichtungen überwachen, in denen Freiheits­entzug stattfindet. Es gibt sie seit 2008, damit setzt Deutschland Verpflichtungen aus einem bereits 2002 geschlossenen UN-Übereinkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe um.

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Die Mitglieder der Nationalen Stelle haben ein Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Justiz­vollzugs­anstalten und Gewahrsams­einrichtungen, allen dort festgehaltenen Personen und allen entsprechenden Informationen. Meist finden solche Besuche mit kurzfristiger Ankündigung statt. Im vergangenen Jahr besuchte die Nationale Stelle laut ihrem Jahresbericht 66 Einrichtungen und begleitete sechs Abschiebungen. „Hierbei stellte sie erneut Verstöße gegen die Menschenrechte im Freiheits­entzug und Verletzungen der in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützten Menschenwürde fest“, heißt es im Jahresbericht.

Diese Verstöße listet der Jahresbericht auf

Besonders kritisch sei, dass entgegen der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts „noch immer Hafträume ohne abgetrennte Toilette doppelt belegt werden“. Außerdem hätten Berlin, Niedersachsen und das Saarland es versäumt, ihre Gesetzgebung zur zwangsweisen Fixierung in psychiatrischen Einrichtungen mit den verfassungs­rechtlichen Mindest­anforderungen in Einklang zu bringen – obwohl das Bundes­verfassungs­gericht bereits 2018 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte. Der Bericht kritisiert außerdem, dass in „einer Vielzahl an besuchten forensischen Psychiatrien“ Menschen über mehrere Wochen und Monate hinweg in sogenannten „Krisen­interventions­räumen“ abgesondert worden seien. Teilweise seien die Betroffenen bis zu 24 Stunden am Tag isoliert worden. In anderen Fällen werden zu kleine Gewahrsams­räume, unrechtmäßige Fixierungen im Polizei­gewahrsam oder eine Abschiebung nach Nigeria trotz eines gegensätzlichen Gerichts­beschlusses bemängelt.

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Die Nationale Stelle besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern, die meisten eint das „a.D.“ hinter Namen und Berufs­bezeichnung: außer Dienst. Es sind ehemalige Praktiker, Leiter von Justiz­vollzugs­anstalten etwa, oder der ehemalige mecklenburg-vorpommersche Justiz­staatssekretär Rainer Dopp. Ihre Arbeit wird von einem kleinen Team hauptamtlicher Mitarbeiter in der in Wiesbaden ansässigen Geschäftsstelle unterstützt.

Zehn Ehrenamtler und 13.000 Orte des Freiheitsentzugs

Dem gegenüber stehen rund 13.000 Orte des Freiheits­entzugs in Deutschland. Eine wirkliche Überwachung der Haft­bedingungen oder der Zustände in psychiatrischen Einrichtungen durch die Nationale Stelle ist deshalb kaum möglich. Es könnten allenfalls stichprobenartige Überprüfungen stattfinden, heißt es in dem Bericht. Die Arbeit habe vor allem präventiven Charakter, sagte Rainer Dopp bei der Vorstellung in der niedersächsischen Landes­vertretung in Berlin. Die Besuche und Berichte führten regelmäßig zu Verbesserungen. Doch diese Arbeit – zu der sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet habe – sei durch mangelhafte Finanzierung bedroht.

Der Nationalen Stelle fehlt es an Geld

In diesem Jahr hätten die Einrichtungs­besuche bereits für anderthalb Monate vollständig eingestellt werden müssen, weil der Nationalen Stelle das Geld ausgegangen sei. Die Stelle wird anteilig von Bund und Ländern finanziert und erhält seit 2020 ein festes Jahresbudget von 640.000 Euro – ohne Berücksichtigung der gestiegenen Kosten. Im Juni beschloss die Justizminister­konferenz, das Budget für das laufende Jahr um 60.000 Euro zu erhöhen, die Mitglieder der Nationalen Stelle haben ihre Arbeit daraufhin wieder aufgenommen. Bislang sei jedoch weiterhin unklar, wann dieses versprochene Geld wirklich komme, bemängelte Rainer Dopp.

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Die Nationale Stelle habe in der Vergangenheit schon einmal das Problem gehabt, dass die öffentlichen Mittel nicht ausgereicht hätten, um bis zum Jahresende die Zugtickets für die Einrichtungs­besuche zu finanzieren. Damals seien die ehrenamtlichen Mitglieder in Vorleistung getreten. Neues Geld sei erst angewiesen worden, nachdem er vor dem Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf über diese missliche Lage gesprochen habe, sagte Dopp. „Und das, finde ich, ist kein gutes Verfahren“, ergänzte er an die anwesende niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann und einen Ministerial­direktor aus dem Bundes­justizministerium gerichtet.

Die Ministerien zeigten sich unterdessen voll des Lobes für die Arbeit der Nationalen Stelle. Deren Finanzierung dürfte trotzdem auch künftig kompliziert bleiben.

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