Urteil kommende Woche erwartet

Prozess um „Badewannen-Mord“ endet: 13 Jahre unschuldig im Gefängnis?

Manfred Genditzki sitzt im Gerichtssaal.

München. Es ist ein mit Spannung erwartetes Urteil, das Richterin Elisabeth Ehrl sprechen wird: In der kommenden Woche soll der neue Prozess um den sogenannten „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern zu Ende gehen. Für Montag (3. Juli, 9.30 Uhr) sind am Landgericht München I die Plädoyers geplant, am Freitag (7. Juli) könnte dann das Urteil fallen. Die entscheidende Frage: Saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang für ein Verbrechen im Gefängnis, das es nie gegeben hat?

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„Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte.

Gutachter entlastet Genditzki

Der 62-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung in Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

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Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig und wurde neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.

Manfred Genditzki spricht mit seinen Anwälten Regina Rick (links) und Klaus Wittmann.

Unklarheit über Todeszeitpunkt

Ein Thermodynamiker sagte aus, die Witwe sei an jenem 28. Oktober 2008 wohl später gestorben, als bisher angenommen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liege der Zeitpunkt ihres Todes nach 15.30 Uhr, möglicherweise sogar erst gegen 17 Uhr.

Zu dieser Zeit aber war Genditzki aber laut Anklage nicht mehr in der Wohnung der Frau, die er regelmäßig im Alltag unterstützt hatte und mit der er, seine Frau und sein kleiner Sohn auch eine Art Freundschaft pflegten. Gegen 15.30 Uhr war der damalige Hausmeister des Anwesens in einem Supermarkt beim Einkaufen, wie ein Kassenzettel zeigt.

„Er kann es nicht getan haben, weil die alte Dame später gestorben ist, als ursprünglich angenommen“, sagte Anwältin Rick kurz vor Beginn des neuen Prozesses. Die Zeit sei also viel zu knapp. „Das schafft ja nicht mal ein russischer Auftragskiller“, betonte sie. „Und im Übrigen hat er kein Motiv.“

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Anwältin: „Ein Justizskandal sondergleichen“

Das Verhältnis von Genditzki und seiner Familie zu der alten Frau sei gut gewesen, schilderte seine Ehefrau als Zeugin vor Gericht. Sie sei eine „sehr nette, alte Frau, Dame“ gewesen, sagte sie. Sie habe dem kleinen Sohn Taschengeld gegeben - einmal 250 Euro für einen Urlaub - und Schokolade und ihr selbst Schmuck. „Kindchen, ich hab was für dich“, habe die alte Frau dann zu ihr gesagt.

Außerdem sprach die 39-Jährige von Zetteln, die die 87-Jährige mehrfach geschrieben und auf denen gestanden habe, dass Genditzki alles erben soll, wenn sie einmal stirbt. Ihr Mann habe Schmuck, den die alte Frau ihr geschenkt habe, nach dem Tod an die Behörden übergeben - „dass wir nicht als Erbschleicher dastehen“.

Auch die 36 Jahre alte Tochter des Angeklagten aus einer früheren Beziehung sagte am Montag vor Gericht aus. „Mein Papa kann keiner Fliege was zuleide tun“, betonte sie. Die Vorwürfe gegen ihn nannte sie „jenseits von Gut und Böse“. Ihr Vater sei dazu „nicht imstande“. „Er hätte uns auch das als Familie nicht angetan.“ Der Fall ist für Anwältin Rick „ein Justizskandal sondergleichen“ und „fast beispiellos“.

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Genditzki: „Die Wahrheit interessiert keinen“

Sollte das Gericht nach dem Verfahren zu dem Entschluss kommen, Genditzki freizusprechen, stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekäme er dann 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären insgesamt 368.400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.

Zusätzlich zur Entschädigung könnte Genditzki im Falle eines Freispruchs noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

„Das deutsche Justizsystem, hab ich immer gedacht, ist top in Ordnung“, sagte Genditzki, der inzwischen für eine Käserei Käse ausfährt und nach Angaben Ricks seinen Urlaub für den neuen Prozess aufgespart hat, in einem Interview mit „Spiegel TV“ direkt nach seiner Entlassung. In seinen beiden bisherigen Gerichtsverfahren habe er dann aber gedacht: „Die Wahrheit interessiert keinen.“

RND/dpa

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