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Rentenbesteuerung: Ruheständlern winken bis zu 23.500 Euro Entlastung - ein Jahrgang profitiert besonders

Eine ältere Dame genießt ihr Getränk auf einer Bank: Die Bundesregierung will die Rentenbesteuerung neu regeln. Ein Jahrgang profitiert besonders.
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Die Bundesregierung will die Rentenbesteuerung neu regeln. Ein Jahrgang profitiert besonders.

Die Bundesregierung will die Rentenbesteuerung neu regeln. Eine aktuelle Studie zeigt, wer die größten Steuervorteile aus den Plänen der Ampel-Koalition ziehen kann.

Berlin - Die von der Ampel geplante Neuregelung der Rentenbesteuerung* kann bei einzelnen Steuerzahlern künftig zu einer Entlastung von insgesamt bis zu etwa 23.500 Euro führen. Das zeigt eine Fall-Studie des Rentenexperten und Finanzmathematikers Werner Siepe, über die die SZ berichtete.

Rentenbesteuerung: Rüge vom BFH

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Mai vergangenen Jahres will die Bundesregierung die Beträge zur Rentenkasse und vor allem die späteren Rentenzahlungen steuerlich deutlich besserstellen. Der BFH hatte in seinem Urteil gerügt, dass die seit 2005 geltende und bis 2040 reichende Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten in Zukunft zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führen werde. Deutschlands höchste Finanzrichter hatten deshalb von der Politik eine Neuregelung gefordert.

Bisher werden laut der Übergangsregelung Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise* immer stärker besteuert, während sich gezahlte Beiträge für die Altersvorsorge schrittweise in größeren Beträgen von der Steuer absetzen lassen. Im Jahr 2040 soll der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist, dann bei 100 Prozent liegen. Dementsprechend bekommt zum Beispiel ein Rentner, der 2006 in den Ruhestand geht, 52 Prozent auf seine Bezüge. Dagegen sind bei einem Neurentner, der 2022 die Arbeitswelt hinter sich lässt, schon 82 Prozent steuerpflichtig.

Rente will gut geplant sein im Video

Rente: Ampel plant Stufenplan

Die Ampel plant nun zur Entlastung, den Stufenplan zu verlängern. So sollen Vorsorgeaufwendungen nicht erst 2025, sondern schon ab 2023 zu 100 Prozent anerkannt werden. Die volle Besteuerung der Renten wird von 2040 auf 2060 gestreckt und dadurch entschärft. Der steuerpflichtige Anteil steigt dabei von 2023 an langsamer - und zwar schrittweise um 0,5 Prozent pro Jahr und nicht wie bisher um einen vollen Prozentpunkt.

Entsprechend ist es im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten. Die Gesetzgebung dazu wird derzeit im Bundesfinanzministerium von Ressortchef Christian Linder (FDP) vorbereitet.

Rente: Große Steuervorteile für die Jahrgänge 1975 und 1980

Den größten Vorteil von der neuen Regelung hat nach Siepes Beispiel-Rechnungen der Jahrgang 1975: Für Durchschnittsverdiener, die gegenwärtig monatlich etwa 3.250 Euro brutto verdienen, führen die geplanten Änderungen zu einem Steuervorteil von knapp 12.500 Euro, berichtete die Zeitung. Bei Topverdienern, die stets über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenbeiträge (derzeit monatlich 7.050 Euro in Westdeutschland) liegen, ergibt sich mit etwa 23.500 Euro ein annähernd doppelt so hoher Steuervorteil.

Am zweitbesten schneidet der Jahrgang 1980 ab, mit einem Steuervorteil von etwa 9950 Euro (Durchschnittsverdiener) beziehungsweise 18.800 Euro (Topverdiener). Steuervorteile unter 9.000 Euro ergeben sich demgegenüber beim Jahrgang 1960. Noch etwas schwächer schneidet der Jahrgang 1990 ab.

Siepe kritisiert die Pläne der Koalition laut einem Portal der Deutschen Rentenversicherung, ihre-vorsorge.de, aber auch. Ihn stört vor allem, dass Rentner mit Rentenbeginn vor 2023* gar nichts von der Neuregelung hätten. Wenn diese bei ihrer Rente von einer Doppelbesteuerung ausgehen, „müssten sie dies beweisen und den langen Weg über Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt, Klage beim zuständigen Finanzgericht und womöglich bis zur Revision beim Bundesfinanzhof gehen“.

Mit Material der dpa

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