Jahressteuergesetz

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Erben von Einfamilienhäusern droht Vervielfachung der Steuern

Die Frist für die Grundsteuer-Erklärung 2022 wird verlängert. (Symbolfoto)
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Die Frist für die Grundsteuer-Erklärung 2022 wird verlängert. (Symbolfoto)

Wegen einer Gesetzesänderung kommen ab Januar auf Erben teilweise höhere Kosten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu – betroffen sind vor allem Immobilien.

Berlin – Zum Jahresende ist eine Debatte um die Erbschaft- und Schenkungsteuer entbrannt. Hintergrund ist, dass wegen einer Gesetzesänderung auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten für die Erbschaftssteuer zukommen könnten. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz der Bundesregierung, in dem auch die steuerliche Bewertung von Immobilien teilweise neu geregelt wird.

Warum die Erbschaftsteuer für Immobilienerben ab 2023 stark ansteigen könnte

Die Änderung liegt einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, nach der Immobilienwerte künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am „gemeinen Wert“, also dem Verkaufswert, festgestellt werden müssen. Das bedeutet: Bei einer Erbschaft würde bei einem Haus der Verkaufswert angesetzt – und dies kann durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt dazu führen, dass auf einmal eine viel höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt als früher. Denn die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung (zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder) sind gleich geblieben.

Doch Einfamilienhäuser in Boom-Regionen wie etwa dem Großraum München übersteigen diesen Wert mühelos um ein Vielfaches. Auch wenn das sogenannte Vergleichswertverfahren bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Erbfall nicht zum Zug kommt, weil keine vergleichbaren Verkaufswerte vorliegen, kann es immer noch für Erben teuer werden: Denn dann kommt das Sachwertverfahren zum Zug. Dabei spielt der Sachwertfaktor eine große Rolle, der – falls dieser nicht von einem Gutachterausschuss festgelegt wurde – mit Wertzahlen erfolgt. Auch diese Wertzahlen werden nun für Häuser in guter Lage stark angehoben.

So oder so kann deshalb für Erben die Steuerbelastung um ein Vielfaches höher ausfallen als es noch 2022 der Fall gewesen wäre. Denn zusätzlich erhöhen sich mit steigendem Wert auch die Steuersätze. Bei Erbschaften ab 75.000 Euro, 300.000 Euro bzw. 600.000 Euro etc. (abzüglich der Freibeträge) steigen jeweils die Steuersätze, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser richten.

So wirkt sich die Erbschaftsteuer aus

Beispiel: Sie erben ein Haus im Wert von 500.000 Euro von Ihrer Mutter. Als deren Kind steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, also müssen Sie 100.000 Euro versteuern – weil Sie eng verwandt sind zum günstigsten Steuersatz von elf Prozent. Das heißt, Sie müssen für das Erbe 11.000 Euro an den Fiskus zahlen. Hätte das Haus einen Wert von etwas über einer Million Euro, müssen Sie schon für das Finanzamt 90.000 Euro berappen, denn dann müssten Sie über 600.000 Euro versteuern, für die dann der Steuersatz 15 Prozent beträgt.

Experte: „Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben“

Wer die Erbschaftsteuer umgehen möchte, kann noch zu Lebzeiten auf Schenkungen zurückgreifen. Allerdings fällt auch in diesem Fall oberhalb der Freibeträge die Schenkungsteuer an, die sich im Wesentlichen nach der Erbschaftsteuer richtet. Dabei kann ein Haus, dessen Wert den Freibetrag übersteigt, auch in Tranchen über einen Zeitraum von jeweils zehn Jahren verschenkt werden.

Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, sagte gegenüber focus.de: „Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.“ Dabei sollten sich Betroffene beeilen, denn der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden – und Termine werden zum Jahresende meist knapp.

Mit Material der dpa

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