Reiseplanung

Urlaubsflaute im Corona-Jahr: Darauf kommt es jetzt beim Frühbuchen für 2021 an

Strandleben am Sandstrand in Port de Pollenca.
+
Wie wird der Urlaub 2021 aussehen?

Das Urlaubsjahr 2020 fiel für einige Deutsche etwas mau aus. Gleichzeitig herrscht viel Verunsicherung beim Buchen für nächstes Jahr – worauf Reisende achten müssen.

Die Corona-Krise wirbelt auch die diesjährige Frühbuchersaison* durcheinander: Viele Urlauber sind verunsichert, ob sie überhaupt bereits ihren Urlaub für das nächste Jahr planen können. Die gute Nachricht: Sie können – und sollten. Warum das so ist und auf welche Dinge man besonders achten sollte, erklärt Vinzenz Greger von HolidayCheck Reisen. So kann sich auch in diesem Jahr noch Urlaubsvorfreude einstellen. 

Auf Nummer sicher gehen und flexible Storno- und Zahlungsbedingungen buchen 

Natürlich kann heute keiner wissen, wie sich die Lage im nächsten Jahr zur Reisezeit entwickeln wird. Umso wichtiger ist es, bei der Buchung auf flexible Stornierungsbedingungen zu achten. „Aufgrund der unsicheren Lage ist es wichtig, dass der Urlauber selbst in der Hand hat, ob er reisen möchte oder nicht“, so Vinzenz Greger, Managing Director HolidayCheck Reisen. „Unser HolidayCheck Flex Tarif ermöglicht es zum Beispiel ohne Aufpreis oder Gebühren bis zu sechs Tage vor Abreise kostenfrei zu stornieren. Und auch eine Anzahlung, wie es sonst bei Pauschalreisen üblich ist, fällt hier nicht an.“

Auch andere Veranstalter bieten aktuell – meist jedoch zeitlich befristete – Angebote an, die es Urlaubern ermöglichen, länger kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen. 

Frühbucherangebote versprechen größere Auswahl und breiteres Angebot 

Aktuell weicht das Angebot der Veranstalter für 2021 nicht spürbar von dem der Frühbucherangebote der letzten Jahre ab. „Das Angebot für das nächste Jahr ist wie in normalen Jahren. Die Hotels werden angeboten, entsprechende Flüge sind im Programm und die Preise sind auf einem normalen Niveau“, stellt Greger fest. Bei einer Buchung zum jetzigen Zeitpunkt hat man also noch die Möglichkeit, unter einer breiteren Palette an Angeboten zu wählen als bei einer kurzfristigen Buchung

Urlaub 2021 rechtzeitig buchen, um sich das Wunschziel zu sichern

Viele Destinationen, die in diesem Jahr sehr beliebt waren, werden auch 2021 bei den Urlaubswilligen ganz oben auf dem Reisewunschzettel stehen. Vor allem Spanien, Türkei und Griechenland waren 2020 als Pauschalreise sehr gefragt. Die Kapazitäten werden also – besonders zu den Hauptreisezeiten – knapp werden. „Vor allem, wenn man auf ein bestimmtes Zeitfenster wie zum Beispiel die Schulferien angewiesen ist, sollte man rechtzeitig buchen, um sich sein Wunschziel zum passenden Zeitraum zu sichern“, rät Vinzenz Greger.

Auch interessant: Urlaubsverbot in Deutschland ab November beschlossen – Worauf Urlauber jetzt achten müssen.

Urlaub 2021 buchen: Planungssicherheit für beide Seiten

In diesem Jahr hat sich gezeigt: Sind Hotels nicht ausgelastet, kann es sein, dass sie gar nicht erst öffnen. Sind nur wenige Plätze in einem Flugzeug gebucht, heben die Maschinen unter Umständen gar nicht erst ab. Eine frühzeitige Buchung hilft also nicht nur dem Urlauber dabei, sich sein Lieblingshotel oder den idealen Flug zu sichern. „Für Veranstalter ist es entscheidend, mehr Planungssicherheit zu haben. Nur so können wir verstehen, wohin die Nachfrage geht. Das ist wichtig, um genügend Kapazitäten zu haben und die Nachfrage bedienen zu können“, erklärt Greger. 

Besser pauschal als individuell buchen 

Öffnet das Hotel aufgrund einer dennoch schlechten Buchungslage oder der Situation vor Ort nicht, haben Urlauber mit Pauschalreise einen Vorteil. Vinzenz Greger macht deutlich, warum: „Bucht man eine Pauschalreise, hat man in diesem Fall ganz konkrete Ansprüche. Entweder man bekommt ein Ersatzhotel oder kann die Reise auch absagen. Bucht man Flug und Hotel separat, kann es sein, dass der Flug zwar stattfindet, aber man ohne Unterkunft vor Ort dasteht.“ *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: „Corona-Lockdown“: Urlaubsverbot in Deutschland – Alles zu Stornierungen, Tagesausflügen und Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare