Übersicht

Einreise nach Deutschland aus Hochrisikogebieten & Co. – aktuelle Corona-Regeln

Das Deutschland-Schild an der Grenze zwische Österreich und Deutschland am Walserberg auf der Autobahn A8.
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Für die Einreise nach Deutschland braucht es in jedem Fall einen 3G-Nachweis.

Reiserückkehrer müssen bei der Einreise nach Deutschland die aktuellen Corona-Regeln beachten – vor allem, wenn sie in einem Hochrisikogebiet waren. Eine Übersicht.

Derzeit sind alle Reiserückkehrer verpflichtet, bei der Einreise nach Deutschland einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel mitzuführen – dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit Auto, Bus oder Flugzeug* einreisen oder aus welchem Land. Wichtig ist es, dass die Nachweise den aktuellen Anforderungen entsprechen und Sie die zusätzlichen Maßnahmen bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet beachten. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.

3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland: Diese Anforderungen gelten

Alle Personen über sechs Jahre, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Folgende Anforderungen gelten bei den Nachweisen:

  • Impfnachweis: Die Impfung muss mit einem in Deutschland akzeptierten Vakzin durchgeführt worden sein (Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazenca, Johnson&Johnson). Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen reicht eine Impfdosis, die ebenfalls mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
  • Genesenennachweis: Akzeptiert wird laut Auswärtigem Amt ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegt. Das RKI empfiehlt aber nun, dass eine Person nur noch 90 Tage lang als „genesen“ gelten soll. Es ist zu erwarten, dass das Auswärtige Amt diese Empfehlung demnächst für Einreisen übernimmt.
  • Testnachweis: Reisende müssen entweder einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorlegen. Beide dürfen maximal 48 Stunden alt sein und in Papierform oder digital vorliegen.

Strengere Regeln bei Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten

Je nachdem aus welchem Land die Reiserückkehrer kommen, müssen zusätzlich verschärfte Einreise-Maßnahmen beachtet werden. Das gilt für Länder, die auf der Liste der Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete des RKI stehen. „Normale“ Risikogebiete gibt es nicht mehr.

  • Hochrisikogebiet: Als Hochrisikogebiet werden in der Regel Länder und Regionen eingestuft, in denen eine besonders hohe Inzidenz vorherrscht. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus oder nicht ausreichend vorhandene epidemiologische Daten.
  • Virusvariantengebiete: Länder oder Regionen werden als Virusvariantengebiete eingestuft, wenn sich dort eine Variante des Coronavirus ausbreitet, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist und bei der das Risiko besteht, dass Impfstoffe oder eine Genesung keinen ausreichenden Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bieten.

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Corona-Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Das gilt für die Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten

Generell müssen Reisende, die sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland ausfüllen. Das ist frühestens drei Tage vor der Einreise möglich. Anschließend erhalten Reisende eine Bestätigung, die bei einer Kontrolle an der Grenze oder am Flughafen vorgezeigt werden muss. Außerdem müssen weitere Regeln beachtet werden:

Einreise aus Hochrisikogebieten:

  • Reisende ab sechs Jahren müssen einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel vorlegen (s. oben).
  • Wer nur mit einem Test einreist, aber keinen Impf- oder Genesenennachweis besitzt, muss sich zudem umgehend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese lässt sich mit einem weiteren negativen Test, der frühstens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen wird, vorzeitig beenden.
  • Kinder unter sechs Jahren müssen keine Nachweise erbringen, sind aber laut ADAC nicht von der Quarantänepflicht befreit. Allerdings endet diese für sie auch ohne negativen Test fünf Tage nach der Einreise.

Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

  • Generell besteht ein Beförderungsverbot für Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen wollen. Allerdings gelten Ausnahmen für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehendem Aufenthaltsrecht.
  • Es gilt eine generelle PCR-Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden alt sein.
  • Es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden, auch Geimpfte und Genesene. Ein „Freitesten“ ist nicht möglich.
  • Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test vorlegen, müssen sich aber ebenfalls in Quarantäne begeben.
  • Sollte das Virusvariantengebiet während der Quarantäne zum Hochrisikogebiet herabgestuft werden, gelten für die Beendigung der Quarantäne die Regelungen für Hochrisikogebiete.

Auch interessant: Corona-Hotspots in Deutschland: Hier sind die höchsten Inzidenzen.

Was gilt für Tagesausflüge und Transit-Reisen?

Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen keine digitale Einreiseanmeldung durchführen und auch nicht in Quarantäne. Es muss aber ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgelegt werden. Wer sich weniger als 24 Stunden in einem Nicht-Risikogebiet aufgehalten hat, braucht keinen 3G-Nachweis.

Wer von einem Nicht-Risikogebiet aus ohne Aufenthalt durch ein Hochrisikogebiet reist, muss sich bei der Reiserückkehr nicht in Quarantäne begeben. Sobald sich Reisende dort aber länger aufhalten, zum Beispiel einmal übernachten, müssen sich Rückkehrer an die Regeln für Hochrisikoländer halten. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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