Brief vom Vermieter

Mieterhöhung nach Modernisierung: Wann ist sie erlaubt – und wie hoch darf sie ausfallen?

Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei der Miethöhe sind Vermietern jedoch Grenzen gesetzt.

Steht eine Modernisierungsmaßnahme für die Wohnung oder das Haus an, kommen viele Mieter nicht um eine Mieterhöhung herum. Vermietern sind dafür jedoch Grenzen gesetzt. So gilt nicht jede Renovierungsarbeit als Modernisierung – und auch die Miete selbst darf nicht beliebig angehoben werden.

Wann ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung erlaubt?

Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist gesetzlich immer dann möglich, wenn die baulichen Veränderungen zur Wertsteigerung führen. Nach § 559 BGB dürfen Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen. Der Vermieter kann sich stattdessen aber auch für eine Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete entscheiden. Dafür bedarf es allerdings der Zustimmung der Mieter.

Nach der Modernisierung wartet oft eine Mieterhöhung auf die Mieter.

Welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?

„Damit ein Vermieter den Mietpreis erhöhen kann, muss die Arbeit der Modernisierung dienen. Bei Reparaturen zum Erhalt des Zustandes muss der Vermieter die gesamten Kosten tragen“, informiert das Portal immoverkauf24.de. Zu Modernisierungsmaßnahmen (nach § 555b BGB) gehören bauliche Veränderungen, die etwa Energie einsparen, den Wasserverbrauch reduzieren, neuen Wohnraum schaffen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder den Gebrauchswert der Sache erhöhen.

Hierzu zählt etwa der Anbau eines Balkons oder eines Aufzugs. Aber auch neue Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung oder eine neue Heizungsanlage (die den Wohnwert erhöht) gelten als Modernisierungsmaßnahme. Auf den Mieter umgelegt werden dürfen dann etwa die Ausgaben für Handwerker, Architekten oder Baunebenkosten.

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Welche Voraussetzungen gelten?

Um die Mieterhöhung nach Modernisierung geltend machen zu dürfen, muss die Modernisierung den Mietern schriftlich (E-Mail genügt) und mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden (nach § 555c BGB). Sogenannte Bagatellmaßnahmen müssen nicht formell angekündigt werden. Dazu gehört etwa die Anbringung von Klingelanlagen oder Briefkästen.

Um wie viel darf die Miete erhöht werden?

Die Mieterhöhung infolge der Modernisierung darf vom Vermieter nicht beliebig hoch angesetzt werden, sondern muss anhand der anfallenden Kosten berechnet werden. Um die Mieter finanziell zu schützen, gelten jedoch folgende Grenzen:

  • Es dürfen maximal acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
  • Nach Modernisierung darf der Mietpreis innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Mietwohnungen mit einem Quadratmeterpreis von weniger als sieben Euro darf im selben Zeitraum um maximal zwei Euro erhöht werden.
  • Bei Bagatellmaßnahmen (s. o.) darf die Miete im Anschluss um maximal fünf Prozent steigen.

Fünf Hausmittel ersetzen übliche Putzmittel – und stehen in fast jedem Schrank

Hausmittel stehen auf einem Tisch
Mithilfe von Natron, Backpulver oder zum Beispiel Zitronen bekommt man viele unschöne Flecken wieder weg. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Reinigung einer Toilette im Badezimmer
Mit Essig können Sie die Toilette reinigen. Dafür verteilen Sie eine halbe Flasche Essigessenz in der Kloschüssel und lassen es über Nacht einwirken. Den Urinstein sollten Sie danach mit der Toilettenbürste gut entfernen können. Bei hartnäckigeren Ablagerungen verteilen Sie ebenfalls eine halbe Flasche Essigessenz, sodass die braunen Stellen damit bedeckt sind und streuen dann drei bis vier Esslöffel Natron darauf. Lassen Sie das Ganze ebenfalls über Nacht einwirken. Wenn Sie am nächsten Tag die Toilette mit der Bürste putzen, sollte sich der Schmutz lösen. Verwenden Sie bei allen Putzarbeiten Handschuhe. (Symbolbild) © imageBROKER/Joko/Imago
Putzeimer auf Fliesen im Badezimmer
Essig hilft beim Wohnungsputz auch an vielen anderen Stellen – so zum Beispiel im Badezimmer, denn es hilft insbesondere bei Kalkablagerungen und Fettflecken. Geben Sie einen Schuss Essig in einen Liter Wasser und verteilen die Mischung mit einem feuchten Lappen. Auch in der Küche kann das Gemisch zum Einsatz kommen: Stellen Sie es in einer Schale in den Backofen, während Sie ihn erhitzen – schon lässt sich der Schmutz leichter entfernen. Achten Sie darauf, dass Sie beim Putzen gut durchlüften, da der Essig unangenehme Dämpfe zurücklässt. Verwenden Sie auch hier Putzhandschuhe. (Symbolbild) © Schöning/Imago
Person mit Handschuhen beim Fensterputzen
Als Alternative zum Essig, die etwas geruchsneutraler ist, können Sie beim Putzen in der Wohnung Zitronensäure verwenden. Geben Sie etwas davon zu einem Liter Wasser und verwenden Sie die Mischung gegen lästige Kalkablagerungen oder um die Fenster damit streifenfrei zu putzen. Auch hier gilt: Handschuhe anziehen. (Symbolbild) © STPP/Imago
Besteck steckt gebündelt in einem Glasgefäß.
Auch Messing lässt sich auf sanfte Art mithilfe einer Zitrone reinigen. Dazu bestreuen Sie eine Zitronenhälfte mit Salz und benutzen die Oberfläche, um das Messing damit einzureiben und hinterher mit warmen Wasser abzuwaschen. Danach sollten Sie das Messing mit einem fusselfreien Tuch reinigen. Bei angelaufenem Silber genügt es, wenn Sie etwas Zitronensaft in eine Schale pressen und die Flüssigkeit auf den Stellen verteilen, wo sich unschöne Flecken breitgemacht haben. (Symbolbild) © Martin Bäuml/Imago
Jemand reinigt einen Backofen mit Handschuhen und einem Putzlappen in der Hand
Natron eignet sich ebenfalls zum Reinigen vieler schmutziger Stellen. Im Backofen verteilen Sie es einfach auf die betroffenen Stellen an den Wänden, spritzen etwas Wasser darauf und wischen es nach einiger Einwirkzeit wieder ab. Wenn Sie zwei Esslöffel Natron mit einem Schuss Wasser und ein bisschen Essig verbinden, haben Sie außerdem die perfekte Mischung zur Reinigung Ihres Ceranfeldes geschaffen. Auch hier gilt: Handschuhe anziehen. (Symbolbild) © agefotostock/Imago
Ausguss eines Waschbeckens, in dem Wasser läuft
Ist der Abfluss leicht verstopft, soll ein Gemisch aus Natron (oder Backpulver) und Essig helfen, Kalk- oder Fettablagerungen im Inneren des Rohres zu lösen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viel davon verwenden, damit das Material nicht angegriffen wird: Drei bis vier Esslöffel Natron (oder alternativ drei bis vier Esslöffel Backpulver) und eine halbe Tasse Essig-Essenz in den Abfluss schütten, mehrere Minuten einwirken lassen und mit heißem Wasser nachspülen, nachdem es aufgehört hat, zu sprudeln. (Symbolbild) © Jochen Tack/Imago
Eine Pfanne steht nach dem Essen auf dem Tisch.
Soda ist ein altbewährtes Mittel, wenn es um hartnäckige Verkrustungen geht. Aber auch Fettflecken lassen sich damit beseitigen. Wenn Sie etwas Sodapulver mit einem Liter Wasser mischen, entsteht daraus ein einfaches Reinigungsmittel, das Sie bei Essensresten auf Pfannen, Backblechen oder im Backofen anwenden können. Dafür sollten Sie das Gemisch kurz einwirken lassen und den Schmutz danach mit einem Schwamm entfernen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Toilette reinigen
Zusammen mit Backpulver löst übrigens auch Cola Kalk und Urinstein im Nu. So funktioniert es: Schütten Sie zwei bis drei Päckchen Backpulver in die Toilette und gießen Sie danach einen viertel Liter Cola darüber – sodass das Gemisch kräftig zu sprudeln beginnt. Lassen Sie es über Nacht einwirken und säubern Sie die Toilette danach gründlich mit einer Klobürste. (Symbolbild) © Nomad Soul/Imago
Jemand wischt mit einem trockenen Tuch über ein Möbelstück.
Backpulver oder Natron soll übrigens auch bei schlechten Gerüchen, etwa bei neuen Möbeln, helfen. Tipp: Das Pulver großzügig auf der Oberfläche verteilen und das Ganze über Nacht einwirken lassen. Am nächsten Tag mit einem Staubsauger (mit entsprechendem Aufsatz gegen Kratzer) darüber saugen, feucht nachwischen und trocknen lassen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Kaffeepulver auf einem Löffel
Frisch gemahlener Kaffee duftet einfach gut, darüber sind sich Kaffeefans einig. Kaffee ist dabei nicht nur zum Trinken gut. Das braune Pulver können Sie im Haushalt vielseitig verwenden – und zwar, wenn es darum geht, andere Gerüche zu neutralisieren. Riechen die Möbel noch ganz neu? Tipp: Stellen Sie eine kleine Schüssel mit Kaffeepulver ins Schrankfach und lassen Sie sie dort mehrere Tage stehen. So kann sich der angenehmere Geruch langsam entfalten. (Symbolbild) © maginechina-Tuchong/Imago

Das Portal Immobilienscout24 rechnet ein Beispiel vor: Bei Modernisierungskosten von 10.000 Euro und einer bisherigen monatlichen Kaltmiete von 900 Euro für 100 m² (Jahresmiete: 10.800 Euro), darf der Vermieter insgesamt 800 Euro auf die Jahresmiete umlegen (8 % von 10.000 Euro). Die neue Jahresmiete nach Modernisierung beträgt demnach 11.600 Euro, was einer Monats-Kaltmiete von 966 Euro entspricht.

Die Miete darf aber auch dann erhöht werden, wenn keine Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Hier kommt es aber auf den Mietvertrag an.

Rubriklistenbild: © U. J. Alexander/Imago

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