Job richtig kündigen

Fehler bei der Kündigung: Was Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben vermeiden sollten

Schlechte Arbeitsbedingungen oder Differenzen mit dem Chef. Eine Kündigung ist oft das letzte Mittel. Diese Fehler sollten Sie bei dem Kündigungsschreiben vermeiden.

In Ihrem aktuellen Job fühlen Sie sich nicht mehr wohl und Ihre Arbeitszufriedenheit sinkt stetig? Damit sind Sie nicht alleine. Eine Studie von Avantgarde Experts hat herausgefunden, dass jeder Fünfte den falschen Job hat und diesen wechseln wird. Allerdings ist eine Kündigung gerade in schwierigen Zeiten oft das letzte Mittel und sollte wohlüberlegt sein. Machen Sie sich Gedanken und überstürzen Sie Ihre Entscheidung nicht. Wenn Sie dann das Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie folgende Fehler vermeiden.

Kündigung: Vermeiden Sie Emotionalität

Bei einer Eigenkündigung sollten Sie ein paar Fehler vermeiden. (Symbolbild)

Eine Kündigung kommt nicht von ungefähr, Sie haben Ihre Gründe, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen möchten. Vielleicht reizt es Sie, Ihrem Chef noch einmal komplett die Meinung zu geigen und all Ihren Frust abzuladen? Das sollten Sie besser vermeiden. Emotionen gehören nicht in ein Kündigungsschreiben. Zum einen ist dies unprofessionell, zum anderen können Ihnen für die berufliche Zukunft Steine in den Weg gelegt werden. Denken Sie an Ihr Arbeitszeugnis, welches Ihr Chef noch ausstellen muss, dieses soll zwar wohlwollend ausfallen, aber wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben zu emotional gestalten, schaden Sie sich letztlich selbst.

Übrigens, verlangen Sie per Mail unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, dieses ist ausführlicher als ein einfaches Arbeitszeugnis und geht auf Ihre Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen ein.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Gründe für eine Kündigung gibt es viele – eine lange Aufzählung sollten Sie vermeiden

Kennen Sie den Spruch „So kurz wie möglich, so lang wie nötig“? So verhält sich das auch bei Ihrem Kündigungsschreiben. Sie müssen keine Gründe aufzählen, warum Sie Ihren aktuellen Job nicht mehr ausführen möchten. Halten Sie das Schreiben kurz und sachlich. Achten Sie darauf, dass das Datum des Firmenaustritts enthalten ist und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Damit machen Sie sich nicht angreifbar. Sollten Sie nämlich mit Ihrem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht landen, kann eine lange Aufzählung der Gründe, weshalb Sie Ihren Job nicht mehr machen wollen, negativ für Sie sein. Mit einer knappen, formellen Kündigung machen Sie in der Regel nichts falsch.

Was in Ihre Kündigung sollte

  • vollständige Adresse
  • Fristen (Datum der Erstellung, Austrittsdatum)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Kündigung geschrieben? Stimmen Sie mit ab.

Kündigungsschreiben: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag

Formfehler sollten Sie bei Ihrer Kündigung vermeiden – vor allem, wenn Sie schon einen Anschlussjob im Aussicht haben. Damit Sie sich sicher sind, welche Fristen Sie einhalten sollen, kann es sinnvoll sein, dass Sie sich informieren. Helfen kann Ihnen da ein Blick in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder in die generellen rechtlichen Bestimmungen. Sollten Sie Fehler in der Kündigung haben, kann es sein, dass diese unwirksam wird und Sie später aus der Firma austreten können. Beachten Sie ebenso, wie es mit möglichen Überstunden oder Resturlaub aussieht.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Eigene Kündigung: Was Sie für Ihren Weg noch wissen sollten

Haben Sie schon einen Plan, wie es weitergeht? Im Idealfall haben Sie schon einen Job in Aussicht und Sie gehen nahtlos von einem Arbeitsverhältnis in das nächste. Dann gibt es für Sie die wenigsten Herausforderungen. Haben Sie allerdings keinen direkten Plan, können Sie finanzielle Einbußen erwarten. Beispielsweise droht eine dreimonatige Sperre für das Arbeitslosengeld. Dafür gibt es nur wenige Ausnahmen, beispielsweise, wenn Sie Ihren Job wegen einer Gesundheitsgefährdung oder Mobbing gekündigt haben.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Kommentare