Adieu, Job

Sechs Anzeichen, bei denen Sie kündigen sollten – auch, wenn Sie keinen neuen Job haben

Eine Festanstellung aufgeben, ohne einen Plan B zu haben? Das machen die wenigsten Menschen. Es kann allerdings sinnvoll sein, trotzdem zu kündigen. Die Gründe.

Bei der Arbeit verbringen Sie viel Zeit Ihres Lebens und einige Menschen denken auch nach Feierabend noch an den Job. Wenn sich allerdings schlechte Gedanken oder Unwohlsein in Verbindung mit der Karriere, dem Job, Kolleginnen und Kollegen oder Chefs einstellen, kann es ratsam sein, etwas daran zu ändern. Eine Kündigung ist oft das letzte Mittel und sollte wohldurchdacht sein – allerdings gibt es Gründe, da sollten Sie Ihren Job kündigen, obwohl Sie keinen Plan B haben.

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Kündigung des Jobs: Wann es nicht mehr reicht, über Arbeitsbedingungen zu reden

Wer im Job unglücklich ist, sollte nach den Ursachen forschen.

Einen Job geben die allermeisten Menschen nicht leichtfertig auf und schon gar nicht, wenn die nächste Karrieremöglichkeit noch nicht in Sichtweite ist. Wenn ein Job Ihnen allerdings gesundheitlich schadet und Sie die Faktoren, die dazu führen, nicht abstellen können, kann es sein, dass Sie trotzdem kündigen sollten. Weitere Gründe für eine Kündigung – ohne Anschlussjob können sein:

  • Stress: In Ihrer Firma oder Abteilung herrscht ständig Stress, trotz Bemühungen, etwas dagegen zu tun, ändert sich nichts.
  • Mobbing: Sie werden von Kolleginnen oder Kollegen gemobbt und erfahren keine Unterstützung? Dies kann ebenso dafür sorgen, dass Sie sich der Situation entziehen. Übrigens, Mobbing kann auch vom Chef bzw. von der Chefin ausgehen, dann spricht man vom sogenannten Bossing.
  • Dauerhaftes Unglücklichsein: Hier ist eine Unterscheidung zwischen temporärem Frust und dauerhaftem Trübsinn zwingend erforderlich. Denn gelegentliche Frustration gehört in jedem Job dazu. Merken Sie aber, dass Sie nur noch heruntergezogen werden und Sie keinerlei Perspektiven haben, ist es Zeit, sich beruflich zu verändern.
  • Ihre Kompetenz wird ausgenutzt: Überstunden gehören seit Monaten zur Tagesordnung, aber die Bezahlung bleibt aus? Gehaltsgespräche werden Ihnen verweigert? Das können Anzeichen sein, dass Sie von der Firma ausgenutzt werden.
  • Sicherheit ist gefährdet: Sie bemerken, dass der gesetzliche Arbeitsschutz von der Firma nicht ernst genommen wird? Dann sollten Sie die Missstände beim Arbeitgeber anzeigen oder direkt die Aufsichtsbehörde kontaktieren. Werden die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten, können Sie fristlos kündigen.
  • Unethisches Vorgehen: Sie denken, dass die Firma illegal oder unethisch vorgeht? Wenn Sie sich sicher sind, kann ebenso eine Kündigung sinnvoll sein, somit stellen Sie sicher, dass Sie nicht damit in Verbindung gebracht werden.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie einen Plan machen

In den meisten Fällen werden Sie vermutlich eine ordentliche Eigenkündigung durchführen, das bedeutet, dass Sie sich an Fristen halten müssen. Bedenken Sie dies bei Ihrem Verhalten in der Firma, skizzieren Sie sich ein zeitliches Vorgehen. Wann planen Sie, nicht mehr Ihre Arbeit zu machen? Haben Sie Resturlaub? Passend zu Ihrem Plan können Sie dann schauen, wann die Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein muss. Ebenso können Sie schon einmal überlegen, ob Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis benötigen, dieses sollten Sie per Mail beantragen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist meist aussagekräftiger, weil es auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen umfasst.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Eigenkündigung: Bekommen Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Bei einer Eigenkündigung droht in der Regel eine Sperre des Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von zwölf Wochen. Die Kanzlei Hasselbach informiert, dass die Sperre bei einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag auch umgangen werden kann. Dies liege vornehmlich an zwei Gründen: einem gerichtlichen Vergleich oder wegen eines wichtigen Grundes. Wichtige Gründe können sein:

  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Pflege von Angehörigen
  • Vergütung liegt weit unter dem lokalen Branchenniveau
  • Fristlose Kündigungen auf rechtlicher Basis (Keine Zahlung des Lohns)

Laut Dekra-Akademie umgehe man eine Sperre ebenfalls, wenn schlechte Arbeitsbedingungen, wie mangelnde Sicherheit oder Nichteinhalten von Unfallvorschriften herrschen. Auch, wenn Sie zu einem Partner oder einer Partnerin ziehen und deswegen die Stadt verlassen, drohe keine Sperre. Sollten gesundheitliche Gründe für eine Kündigung sprechen, kann es ebenso sein, dass die Sperre des Arbeitslosengelds umgangen wird.

Rubriklistenbild: © Andriy Popov / Panthermedia / Imago

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