Kündigungsfrist verkürzen

Aufhebungsvertrag ist die Kündigung im Einvernehmen: Für Arbeitnehmer mit neuer Stelle ist er sinnvoll

Ein Aufhebungsvertrag hat seine Tücken. Manchmal wollen Chefs ungewollte Mitarbeiter auf diese Weise dazu bringen, zu kündigen. Für Angestellte ist es aber ein Weg, schneller einen neuen Job anzutreten.

Ein Aufhebungsvertrag ist nichts anderes als eine Kündigung im Einvernehmen. Doch wie letzteres definiert ist, kann allerdings verschieden ausfallen. Schließlich gibt es einige Fälle, die nicht so abgelaufen sind, als dass man sie wirklich als einvernehmlich bezeichnen würde. Dazu zählen etwa Berichte von ehemaligen Arbeitnehmern, die dazu gedrängt worden sind, diesen zu unterschreiben. Demnach ist es keine seltene Strategie in manchen Betrieben, um ungewollte Mitarbeiter schnell loszuwerden.

Ein Aufhebungsvertrag sollte einvernehmlich sein

Diesen wird oftmals, ohne eine Ahnung zu haben, ein solcher Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten sowie ein Stift, mit der Aufforderung, diesen sofort zu unterschreiben. Offenbar werde dabei auch Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt und/oder Vorhaltungen gemacht, sodass diese sich am Ende genötigt sehen, dem nachzukommen. Und das auch, ohne sich vorher richtig durchzulesen, was genau im Vertrag steht. Mit der Folge, dass sie einer sofortigen oder zeitnahen Kündigung (unwissentlich) zugestimmt haben.

Ein Aufhebungsvertrag sollte wohl überlegt sein.

Das bedeutet, dass sie teils auch erklären, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. Es ist daher möglich, dass diese im Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber verkürzt wird und dieser den Zeitpunkt der Beendigung beliebig festlegt. Das lässt sich allerdings in solch einem Falle, wenn der Arbeitgeber gegen das „Gebot des fairen Handelns“ verstoßen hat, beim Arbeitsgericht anfechten. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist können sich allerdings Beschäftigte zunutze machen, die von sich aus einen Aufhebungsvertrag wünschen.

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Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich die Kündigungsfrist verkürzen

Sie haben einen neuen Job in Aussicht und wollen daher vorzeitig das jetzige Arbeitsverhältnis verlassen? Einen Aufhebungsvertrag können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aufsetzen. Stimmt der Arbeitgeber zu, wird ein Aufhebungsvertrag vereinbart, in dem das genaue Datum des Austritts schriftlich festgehalten wird. Dadurch ist es dem Mitarbeiter erlaubt, früher seine neue Stelle anzutreten. Wer hingegen einfach kündigt, muss laut Gesetz eine Frist von vier Wochen wahren, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 622. 

Aber es gilt zu beachten: Wenn der Beschäftigte den Vorschlag macht, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, wird der Arbeitgeber kaum eine Abfindung anbieten oder zahlen. Außer, die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses liegt auch in seinem Interesse. Allerdings kann es sein, dass, wenn man anschließend arbeitssuchend ist, erst einmal kein Geld vom Staat erhält.

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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