Selbstschutz bei der Arbeit

Job: Sie sollen mehr Aufgaben übernehmen? Vier Tipps für ein Nein – schützen Sie sich vor Burnout

Das Arbeitspensum ist schon enorm und Sie sollen noch mehr Aufgaben übernehmen? Da ist Stress vorprogrammiert. So können Sie ‚Nein‘ sagen.

Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und zum Teil andere Vorstellungen von Arbeitsmodellen – einigen Unternehmen fehlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet für die verbliebenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft, dass diese mehr Aufgaben übernehmen müssen. Das kann zu Überarbeitung, Stress oder einem Burnout führen – aber haben Sie es als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin eigentlich in der Hand, ‚Nein‘ zu mehr Aufgaben zu sagen?

Job: Kommunikation auch bei fehlendem Personal das A und O

Ordner stapeln sich auf Ihrem Schreibtisch? Sie können Aufgaben auch ablehnen. (Symbolbild)

Eine Überstunde hier oder ein neuer Auftrag da, wenn zu wenig Personal vorhanden ist, werden die Aufgaben für einzelne Menschen mehr. Das ist eine einfache Rechnung – allerdings können Arbeitgeber die verzwickte Lage ein bisschen beeinflussen – mit Transparenz und Kommunikation. „Es kommt darauf an, wie die Firma das vorbereitet hat – gibt es Auffangmechanismen? Wurde es transparent gemacht, dass man gerade unterbesetzt ist?“, schildert Mareike Bruns, Mental Health-Expertin im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. Möglichkeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, gebe es laut Bruns einige, beispielsweise könnten Deadlines angepasst werden, ein Support durch Externe könne vorübergehend bei einem personellen Engpass helfen oder es könne Gesprächsangebote für gestresste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Diese Angebote allein könnten die Ausgangslage nicht bessern, allerdings wäre es ein erster Schritt zu signalisieren, dass allen die Lage bewusst sei.

Stress im Job kann zu Kündigungen führen

Überforderung durch wachsende Aufgaben kann schnell zu Frust im Job führen. Damit einhergehend können Menschen ein Gefühl von starker Erschöpfung entwickeln und dies könne zu geringerer Produktivität führen. Die Folge können Resignation oder Kündigungen sein, die die Gesamtproblematik weiter verschärfen würden. Ebenfalls wäre es möglich, dass mehr Menschen still kündigen, das Phänomen ist unter dem Begriff ‚Quiet Quitting‘ bekannt und beschreibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ausschließlich die vertraglich vereinbarte Arbeit erledigen.

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Job: Mit vier Tipps sagen Sie ‚Nein‘ zu Aufgaben

Wenn Sie Mehr-Aufgaben von sich abwenden wollen, dann kommen Sie nicht drumherum, zu reden. Das Portal Businessinsider hat Arbeitsexpertinnen und -experten nach ihrer Einschätzung gefragt, wie man ‚Nein‘ zu Aufgaben bei der Arbeit sagen könne und dabei ist Kommunikation ein wichtiger Faktor. Beispielsweise sei es laut Jessica Kriegel, Wissenschaftlerin für Arbeitsplatzkultur bei Culture Partners, wichtig, um Hilfe zu bitten. Eine sanfte Art sei es zu fragen, ob jemand bei der Priorisierung der Aufgaben helfe, damit impliziere man, dass man die Aufgaben nicht schaffe.

Job: Führungskräfte gezielt ansprechen

Priorisieren Sie immer zuerst die Aufgaben, die Ihnen Ihr Vorgesetzte gegeben hat und stehen Sie mit diesem in Kontakt. Dabei sollten Sie auch darauf hinweisen, dass eine Arbeitsbelastung möglicherweise zu hoch sein kann. Bei Aufgaben, die Ihnen andere zuweisen, können Sie auch immer auf Ihren Vorgesetzten verweisen. Möglich wäre beispielsweise, dass Sie erst Rücksprache halten müssen, wie Ihre Arbeit eingesetzt werden soll. Damit kommen Sie leichter um Aufgaben drumherum und schieben Ihrem Vorgesetzten indirekt die Rolle des Bösewichts zu.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Mehr Aufgaben? Bitten Sie um Bedenkzeit

Antworten Sie nicht, wenn Sie eventuell überrumpelt sind. Besser ist es, Sie bitten um Bedenkzeit und denken in Ruhe darüber, ob Sie bestimmte Aufgaben übernehmen wollen. Mit ein bisschen Abstand schaffen Sie es, die richtige Antwort für Sie und Ihre individuelle Situation zu finden und diese sinnvoll zu begründen.

Belastung im Job: Beobachten Sie und reflektieren Sie

Beobachten Sie und reflektieren Sie, ob die Mehr-Aufgaben gerade eine zeitlich begrenzte Sache ist oder ob es immer wieder zu Mehrbelastung kommt. Sollte dies so sein, ist es möglich, dass Sie an dem Arbeitsplatz nicht glücklich werden. Chris Edmonds, Unternehmensberater und CEO der The Purposeful Culture Group, empfiehlt in Businessinsider, dass man dann die Lage auf dem Arbeitsmarkt für sich nutzen könne und nach besseren Jobs Ausschau halten solle.

Haben Sie schon Aufgaben abgelehnt? Teilen Sie es uns mit

Mehr-Aufgaben im Job: ‚Nein‘ ist nicht ein ‚Vielleicht könnte ich...‘

Sollten Sie eine Aufgabe wirklich nicht machen können, sprechen Sie das auch freundlich, aber bestimmt aus. Dabei sollten Sie laut Karrierebibel folgende Formulierungen vermeiden: „Bitte nicht böse sein …“, „Tut mir leid, aber …“, „Vielleicht könnte ich …“. Diese Formulierungen wollen Sie vermutlich nutzen, damit Sie Ihr Gegenüber nicht vor den Kopf stoßen, allerdings schadet das Ihrer Souveränität. Besser sei dagegen: „Nein“, „Das geht leider nicht“, „Ich muss ablehnen“. Nachfolgend können Sie eine Erklärung liefern, warum Sie eine Aufgabe nicht übernehmen können. Denkbar ist auch, dass Sie eine Alternativlösung anbieten.

Rubriklistenbild: © Andriy Popov/Imago

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