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Vorsicht: In diesen Fällen droht Ihnen die fristlose Kündigung
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Was ist eigentlich eine fristlose Kündigung? Und wann darf sie der Arbeitgeber aussprechen? Diese Fragen stellen sich viele Mitarbeiter. Hier erfahren Sie mehr.
Wenn es zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter nicht mehr stimmt, weil sich der Angestellte einen krassen Fehltritt erlaubt hat, dürfen Arbeitgeber in manchen Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen. Doch wann darf mich mein Chef einfach vor die Tür setzen? Und was bedeutet das für mich? Die Redaktion hat sich den wichtigsten Fragen zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber angenommen.
Was ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet ist. Eine Kündigungsfrist, wie es bei einer ordentlichen Kündigung vorgesehen ist, gibt es in diesem Fall nicht. Das bedeutet für Mitarbeiter, dass sie keine Zeit haben, sich in der Übergangszeit eine neue Stelle zu suchen. Auch der Arbeitgeber steht von heue auf morgen ohne Mitarbeiter da.
Unterschied zur außerordentlichen Kündigung
Eine fristlose Kündigung wird daher im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Gleichzeitig ist jedoch nicht jede außerordentliche Kündigung auch eine fristlose, denn in einigen Fällen muss eine Auslauffrist gewährt werden. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden.
Lesen Sie dazu: Diese Dinge können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
Voraussetzungen für fristlose Kündigung:
Doch wann kann ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden? Im Gesetzestext von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es dazu:
Ein "wichtiger Grund" für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers ist ein besonders schwerwiegender Verstoß seitens des Mitarbeiters. So schwer, dass dem Chef nicht zugemutet werden kann, mit ihm weiter zu arbeiten - sei es unbefristet oder bis zum Ende des befristeten Vertrags - beziehungsweise die rechtliche Kündigungsfrist abzuwarten.
Diese Voraussetzungen muss eine fristlose Kündigung allesamt erfüllen:
- Erheblicher Pflichtverstoß oder ein dringender Verdacht muss vorliegen.
- Es darf keine Umstände geben, die den Pflichtverstoß rechtfertigen und er muss vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen worden sein.
- Das Arbeitsverhältnis kann durch kein "milderes Mittel" wie eine Abmahnung oder oder eine Versetzung zu kitten sein. Die Prognose für die Zukunft fällt also negativ aus.
- Es gilt die beidseitige Interessensabwägung, nach der das Interesse an einer sofortigen Beendigung am Ende überwiegen muss.
- Der Arbeitgeber muss die Zweiwochenfrist einhalten. Das heißt, er muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklären, nach dem er vom schweren Verstoß erfahren hat.
Gute Frage: Kann mir gekündigt werden, wenn ich in der Probezeit krank werde?
Mögliche Gründe für fristlose Kündigung
Gründe für eine mögliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers gibt es viele. Diese können zum Beispiel sein:
- Straftat im Betrieb (Betrug, Diebstahl)
- Datenklau
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigung oder tätlicher Angriff
- genesungswidriges Verhalten während einer Krankschreibung
- vorgetäuschte Krankheit
- angekündigte Krankschreibung
- Arbeitszeitbetrug
- Spesen falsch abgerechnet
- Selbstbeurlaubung
- Alkohol am Arbeitsplatz beziehungsweise Alkoholsucht
- Anzeige gegen Arbeitgeber oder Mitarbeiter
- Verletzung des Wettbewerbverbots
Zum Weiterlesen: Ständig krank: Kann mein Chef mir kündigen?
Video: Ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?
Auch bei schweren Verstößen: Wohlwollen des Arbeitgebers entscheidet über fristlose Kündigung
Doch was viele nicht wissen: Es gibt keine Kündigungsgründe, die immer zu einer fristlosen Kündigung führen. "Ob eine fristlose Kündigung im Einzelfall rechtens ist oder nicht, weiß man immer erst dann, wenn man das Interesse des Arbeitgebers an einer Vertragsbeendigung und das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander 'abgewogen' hat, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls", heißt es auf dem Arbeitsrechtportal der Kanzlei Hensche.
Ihr Arbeitgeber wägt also in jedem Einzelfall ab, ob er Sie fristlos entlässt, oder über Ihren Fehler hinweg sieht. So können durchaus auch Mitarbeiter, die beim Diebstahl erwischt wurden, weiterhin bei der Firma beschäftigt werden. Vorausgesetzt, ihr Chef gibt ihnen eine zweite Chance.
Mehr dazu: Das sind die meistgestellten Fragen zur Kündigung.
Außerdem: Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung? Und: Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Kündigung?
Von Andrea Stettner/Video: Glomex