Es steht Ihnen zu

Arbeitsrecht: Warum Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern sollten

Wenn Sie den Job wechseln, dann steht Ihnen rechtlich ein Arbeitszeugnis zu – es ist aber sinnvoll, dass Sie aktiv nach einem Zeugnis fragen. Das geht per Mail.

Ein Arbeitszeugnis bekommen Sie immer dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, das steht Ihnen rein rechtlich zu und Sie brauchen es auch, wenn Sie sich woanders bewerben. Automatisch bekommen Sie aber nur ein einfaches Arbeitszeugnis – was Sie benötigen, ist aber ein detaillierteres. Das Portal Karrierebibel hat die Fakten zum Arbeitszeugnis gebündelt.

Arbeitsrecht: Ein Arbeitszeugnis steht Ihnen zu – rechtlich aber nur ein einfaches

Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. In Paragraph 630 heißt es im ersten Satz: „Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern“. Wichtiger ist aber der nächste Satz, der eine Handlungsaufforderung an Sie ist: „Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken“. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis wollen, das auch Ihre Fähigkeiten spiegelt, dann sollten Sie dies auch artikulieren und Ihrem Chef schriftlich mitteilen. Achten Sie auch auf Geheimcodes in Ihrem Arbeitszeugnis.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Leistungen und Sozialverhalten sollten Sie anfordern. (Symbolbild)

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht Ihnen auf Anfrage zu – Arbeitsrecht

Das Portal Karrierebibel bezeichnet das detaillierte Arbeitszeugnis als das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis. Dieses können Sie formlos bei ihrem Chef anfordern, dazu reicht eine Mail mit einem zweizeiligen Text. Achten Sie darauf, dass Sie genügend Zeit einplanen, damit das Arbeitszeugnis erstellt werden kann. Ein Vorlauf von etwa einem Monat sollte da ausreichen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält Angaben zu Ihren Leistungen und dem Sozialverhalten. Wichtig: Ein Arbeitszeugnis können Sie per Mail anfordern, kündigen sollten Sie nicht per Mail.

Arbeitsrecht: Nach drei Jahren verwirkt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Viel Zeit sollten Sie sich nicht lassen, um sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verschaffen – Sie haben drei Jahre nach Beschäftigungsende Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Stichtag dafür ist das Ende des Kalenderjahres. Wenn Sie also am 15. März 2022 aus dem Betrieb ausgeschieden sind, dann können Sie noch bis zum 31. Dezember 2025 Ihr Arbeitszeugnis anfordern. Allerdings benötigen Sie im Regelfall das Arbeitszeugnis für Ihre Bewerbungsunterlagen, denn Personaler erwarten dies meist in den Bewerbungen.

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Arbeitsrecht: Mit vorläufigem Arbeitszeugnis können Sie sich bewerben

Ein Anrecht auf ein vorläufiges Arbeitszeugnis haben Sie, sobald die Kündigung ausgesprochen ist. Mit diesem können Sie sich dann ebenfalls schon bewerben. Das Arbeitszeugnis ist dann im Präsens geschrieben und kann später angepasst werden. Das vorläufige Zeugnis ist dem Zwischenzeugnis sehr ähnlich. Auf das Zwischenzeugnis haben Sie allerdings keinen rechtlichen Anspruch, anders kann das sein, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag steht, dass die Möglichkeit besteht, ein Zwischenzeugnis zu beantragen.

Arbeitsrecht: Das muss in Ihrem Arbeitszeugnis stehen

  • Einfaches Zeugnis: Art und Dauer der Tätigkeit, Tätigkeitsbeschreibungen
  • Qualifiziertes Zeugnis: Angaben zu Leistungen und sein Sozialverhalten
  • Auf freiwilliger Basis: Schlussformel (Trennungsgrund, Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche)

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Arbeitsrecht: Trotz Aufforderung kein Zeugnis? Das sollten Sie beachten

Wenn Sie trotz Aufforderung kein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, dann sollten Sie erst einmal das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Chef suchen und ihn darauf aufmerksam machen. Sollten Sie trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderung kein Zeugnis erhalten, können Sie einen Mahnbrief per Einschreiben an Ihren Chef schicken. Achten Sie darauf, dass Sie eine Frist setzen. Karrierebibel rät, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann senden Sie ein vorformuliertes Arbeitszeugnis in Ihrem Interesse direkt mit anbei. Die Frist ist abgelaufen und Sie haben immer noch kein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Dann sollten Sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen – Sie müssen Ihr Zeugnis gerichtlich einklagen.

Rubriklistenbild: © Josep Suria//Imago

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