Tipps und Tricks

Sie wurden entlassen? Wie Sie nun eine hohe Abfindung aushandeln

Durch eine Kündigung haben Sie Ihren Job verloren, doch steht Ihnen eine Abfindung zu? Wie Sie das herausfinden und möglicherweise mehr Geld erhalten.

Wenn Führungskräfte, wie Managerinnen und Manager oder Vorstände gehen, ist oft von hohen Abfindungen die Rede. Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht das allerdings anders aus. Selbst, wenn man eine Kündigung erhält, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass einem eine Abfindung zusteht. Wenn Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen und was bei Ihnen gilt, können Sie Ihre eigene finanzielle Situation verbessern und eine Abfindung erhalten.

Abfindung nach Kündigung: Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen

Nicht immer steht Ihnen eine Abfindung zu, wenn doch, sollten Sie verhandeln.

Die Höhe der möglichen Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Faktoren werden berücksichtigt:

  • Höhe des Gehalts
  • Beschäftigungsdauer
  • Branche und Region
  • Verhandlungsgeschick

Es kann sein, dass Ihnen ein recht hohes Abfindungsangebot unterbreitet wird. Wenn Ihnen das auffällt, sei die Chance da, dass rechtliche Zweifel an einer Kündigung bestünden. Das Portal Finanztip informiert, dass Abfindungen zwischen einem halben und einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich sind. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro und fünf Jahren im Betrieb wären das 7.500 Euro Regelabfindung. Orientieren könne man sich beispielsweise an den letzten drei Bruttomonatsgehältern.

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Was begünstigt eine hohe Abfindung?

Wenn Sie rechtlich eigentlich nicht gekündigt werden können, kann es sein, dass der Arbeitgeber von sich aus eine hohe Abfindungssumme veranschlagt. Nehmen Sie das an, kann es sein, dass es insgesamt doch günstiger und stressfreier sein kann. Denn dann entsteht kein Gerichtsprozess. Denkbar wäre es beispielsweise, dass eine hohe Abfindungssumme bei Mitgliedern des Betriebs- oder Personalrats angesetzt werden. Diese Personen stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz.

Deutsche erhalten rund 14.300 Euro Abfindung – laut Errechnung

Die Rechtsanwälte Chevalier haben ihre internen Daten ausgewertet und herausgefunden, dass deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt eine Abfindung von 14.300 Euro erhielten. Dabei sei eine deutliche Abweichung zwischen Ost- und Westdeutschland auffällig. So bekämen Menschen im Westen eine Abfindung von rund 15.800 Euro, im Osten (inklusive Berlin) liege die Summe bei rund 8.000 Euro. Ebenso gebe es einen Unterschied in der Höhe der Abfindung von Frauen und Männern. Frauen erhielten weniger, weil der Verdienst oft geringer ausfällt.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Abfindung: Welche Fälle kann es geben?

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht im Raum, ein Aufhebungsvertrag wurde Ihnen unterbreitet oder Sie haben schon die Kündigung erhalten? Das können Situationen sein, in denen Sie sich mit dem Thema Abfindungen beschäftigen. Ein Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung kann bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt, der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmer keine arbeitsrechtlichen Schritte einleitet und das Kündigungsschreiben für den Fall eine Abfindungssumme vorsieht. Das sagt die Rechtsanwältin Sophia-Katharina Horner von Chevalier im Gespräch mit Finanzfluss. Allerdings könne man auch eine Abfindung erlangen, wenn Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bestehe und die Kündigung durch den Arbeitgeber wahrscheinlich nicht wirksam wäre.

Wie viel Zeit bleibt mir für eine Abfindung?

Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht viel Zeit verlieren. Sie haben drei Wochen Zeit, gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen und Kündigungsschutzklage einzulegen. Innerhalb dieser Zeit haben Sie natürlich auch außergerichtlich die Möglichkeit, mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber zu reden und eine Abfindung zu erwirken bzw. die Summe zu verändern. Nach den abgelaufenen drei Wochen ist die Kündigung rechtskräftig, das heißt, Sie können keine Abfindung mehr erlangen, weil man nicht mehr gerichtlich vorgehen kann. Sollten Sie eine Klage erhoben haben, kann auch ein Vergleich geschlossen werden, informiert Horner bei Finanzfluss.

Kann ich meine Abfindung verhandeln?

Steht Ihnen eine Abfindung zu und Ihnen wird eine bestimmte Summe angeboten, können Sie diese natürlich verhandeln. Dafür sollten Sie sich Punkte überlegen, die untermauern, warum Ihnen eine höhere Abfindung zusteht. Überlegen sollten Sie auch, ob das Geld ausreicht, für die Überbrückung bis zum nächsten Job. Auch die Rente sollten Sie im Blick behalten. Aber Obacht: Die Abfindung wirkt sich auf die Steuer aus.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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