Auch abwandelbar möglich

Geld einteilen und sparen: Mit welchen Methoden es funktioniert

Miete, Strom, Gas, Versicherungen: Das alles kann die Haushaltskasse ordentlich schrumpfen lassen. Wie man das Einkommen einteilen und sparen kann. Für kleine und große Geldbeutel.

Kassenzettel hier, Rechnungen dort – manchmal verliert man den Überblick über die Ausgaben und Einnahmen. Das ist oft mit Stress und Ärger verbunden. Expertinnen und Experten schwören auf verschiedene Methoden, wie man etwas Geld an die Seite legen und sparen kann. Ein Überblick.

Geld einteilen: Ein Haushaltsbuch kann helfen

Was sind Einnahmen und was die Ausgaben, verschiedene Methoden können helfen, Geld einzusparen. Unter anderem die Jar-Methode (dt. Glas-Methode).

Wer nicht weiß, wie viel Geld er monatlich zum Leben braucht und wie viel von dem Einkommen dann noch übrig ist, kann auf lange Sicht in Schwierigkeiten geraten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Ablauf in fünf Schritten.

  • Einnahmen aufschreiben: Lohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld – Geldgeschenke beispielsweise zum Geburtstag sollten nicht einkalkuliert werden.
  • Feste Ausgaben: Miete, Energie, Telefon, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen und Rundfunkbeitrag (am besten auf den Monatsbetrag herunterrechnen)
  • Restbudget: Alles das, was nach den festen Ausgaben übrigbleibt, ist das „Geld zum Leben“. Teilt man den Betrag durch vier, weiß man, wie viel Geld man wöchentlich zur Verfügung hat. Dieses Geld kann dann nach Belieben eingeteilt werden, Lebensmittel, Kleidung, Kosmetik.
  • Bilanz ziehen: Nach einem Monat kann dann Bilanz gezogen werden. Ist die Rechnung aufgegangen und man hat noch Geld übrig, super. Wenn nicht, sollte man sich die Ausgaben noch einmal vornehmen und schauen, wo man sparen kann.

Ob mit Stift und Papier, in einer Excel-Tabelle oder mit verschiedenen Tools online – ein Haushaltsbuch kann einen Überblick darüber verschaffen, welche Ausgaben man eigentlich genau hat. Ein Knackpunkt, an dem man unter Umständen sparen kann, sind Versicherungen oder Mobilfunkverträge. Eventuell gibt es da günstigere Alternativen.

Achten sollte man ebenso auf kleine Beträge, die man nebenbei ausgibt oder auf Einkäufe mit Kartenzahlung.

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Sparen mit der 50-30-20-Regel: Fixkosten, Freizeit und Sparen

Manche Expertinnen und Experten empfehlen die 50-30-20-Regel für die eigenen Ausgaben. Man nimmt dabei das Nettoeinkommen und teilt es wie folgt ein:

50 ProzentFixkosten (Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel)
30 ProzentFreizeit
20 ProzentSparen

Die Fixkosten sollten regelmäßig auf Einsparmöglichkeiten etwa durch günstigere Tarife überprüft werden, informiert chip.de. Ein Fünftel des Nettoeinkommens soll idealerweise bei dieser Methode zurückgelegt und gespart werden. Das kann gerade bei einem schmalen Einkommen schwierig sein. Hinderlich könnte beispielsweise für Frauen der Gender-Pay-Gap sein, also, dass Frauen für die gleiche Tätigkeit weniger Geld verdienen. Andererseits könnten auch hohe Fixkosten, darunter beispielsweise die Miete, ein Problem für Sparerinnen und Sparer darstellen.

Natürlich kann man auch die prozentuale Gewichtung der einzelnen Bausteine auch individuell anpassen. Beispielsweise könnte man sagen, dass man 60 Prozent in die Fixkosten gibt, 25 Prozent für die Freizeit aufwendet und 15 Prozent spart.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Sechs-Gläser-Methode: Das Budget auf mehrere Töpfe verteilen

Ein Schritt weiter als die 50-30-20-Regel geht die Sechs-Jars-Methode (dt. Sechs-Gläser-Methode), dabei wird das komplette Nettoeinkommen noch genauer auf bestimmte Töpfe verteilt, berichtet das Portal Finanzheldinnen.

Notwendiges (Fixkosten)50-55 Prozent
Rücklagen10 Prozent
Zukunft10 Prozent
Weiterbildung10 Prozent
Freizeit10 Prozent
Spenden5-10 Prozent

Die obengenannten Kategorien können Sie auch als Inspiration sehen, wenn man das eigene Budget anders einteilen möchte. Sinnvoll sei es, wie Finanzheldinnen weiter informiert, dass man nicht zu kleinteilig bei den Kategorien werde. Wenn man immer etwas beiseite legt, kann man schwerer von Ausgaben überrascht werden, wenn beispielsweise die Waschmaschine kaputtgeht.

Rubriklistenbild: © Irina Heß/Westend61/Imago

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