Steuererklärung

Was sich alles absetzen lässt: Eine Checkliste für die Steuererklärung

Klar: Sie nervt. Aber: Bei der Steuererklärung lässt sich einiges an Geld sparen, wenn Sie Kosten von der Steuer absetzen – aber bei welchen klappt das? Eine Checkliste.

Die jährliche Steuererklärung zu machen, ist kein großer Spaß. Für viele Steuerzahler sind die Formulare und zugehörigen Anlagen unübersichtlich und unverständlich, sodass sie sich jedes Jahr aufs Neue einen Überblick verschaffen müssen. Wenn man sich jedoch auskennt und weiß, welche Kosten man von der Steuer absetzen kann, kann das durchaus motivierend sein. Aber leichter gesagt, als getan. Damit Sie einen Überblick darüber haben, was Sie alles von der Steuer absetzen können, haben wir in diesem Artikel eine Checkliste erstellt. So können Sie Punkt für Punkt abhaken und sehen, ob Ihnen eine Rückzahlung zusteht.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im regelmäßigen Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Checkliste Steuererklärung: Das können Sie von der Steuer absetzen

Im Folgenden haben wir die für die Steuererklärung relevanten Ausgaben aufgelistet. Über die Links gelangen Sie zu ausführlichen Artikeln zum jeweiligen Thema. Weiter unten gehen wir ebenfalls auf die einzelnen Punkte kurz ein.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Werbungskosten: Homeoffice, Arbeitszimmer, Pendlerpauschale

Die Werbungskosten werden im Steuerformular in der Anlage N eingetragen.

  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale war eine Maßnahme nach dem Ausbruch des Coronavirus. Arbeitnehmer können für jeden Tag im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten geltend machen, allerdings nicht mehr als 600 Euro im Jahr.
  • Arbeitszimmer: Sie haben zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet? Um dieses von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um ein Zimmer handeln, das fast ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Zudem muss es sich um einen abschließbaren Raum handeln. Dann können Sie die anteiligen Mietkosten ohne Limit von der Steuer absetzen, sofern Sie Ihre berufliche Tätigkeit hauptsächlich von Ihrem Arbeitszimmer aus ausüben.
  • Bis zu 1.250 Euro können für das Arbeitszimmer geltend machen, wenn Sie „teilweise zu Hause arbeiten“. Das bedeutet, wenn Sie sich beispielsweise im Büro Ihres Arbeitgebers einen Platz teilen und deswegen einige Tage von zu Hause aus arbeiten müssen. Falls Sie das Zimmer für einen Nebenjob nutzen, ist das auch möglich.
  • Pendlerpauschale: Pro zurückgelegtem Kilometer stehen Arbeitnehmern auf dem täglichen Weg zur Arbeit 30 Cent zu. Ab dem 21. Kilometer sind 35 Cent absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Fuß, mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder Auto zur Arbeit kommen.

Umzugskostenpauschale

Falls Sie für Ihren Umzug eine Firma engagiert oder die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen haben, können Sie auch dies steuerlich geltend machen, sofern mindestens eine Voraussetzung erfüllt sind. Beispielsweise dann, wenn Sie beruflich umziehen müssen oder Sie durch Ihren Umzug den Berufsweg nachweislich verkürzen. Als Single erhalten Sie so eine Pauschale von 886 Euro.

Versicherungen und Altersvorsorge

Versicherungen werden im Steuerformular in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Selbstständige können jährlich bis zu 2.800 Euro von der Steuer absetzen, bei Angestellten sind es höchstens 1.900 Euro – hier zählen bereits Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung dazu. Wenn Sie die Gesamtsumme noch nicht erreicht haben, können Sie folgende Versicherungen ebenfalls steuerlich absetzen:

  • Arbeitslosen-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung

Auch die Altersvorsorge ist in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer lässt sich nur dann in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern es sich um ein beruflich genutztes Fahrzeug handelt. Wenn das Auto weniger als zehn Prozent für die Arbeit genutzt wird, gilt es als private Nutzung und ist somit nicht steuerlich absetzbar. Überprüft wird das am Kilometerstand. Als Nachweis für die berufliche Nutzung ist beispielsweise ein Fahrtenbuch nötig.

Haushaltsnahe Aufwendungen zum Beispiel für Handwerker

Haushaltsnahe Aufwendungen sind anteilig 20 Prozent anrechenbar. Die jährliche Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro. Hier zählen unter anderem Handwerkerarbeiten dazu, bei denen Sie jährlich jedoch nur bis zu 1.200 Euro im Jahr absetzen können.

Kosten für Privatschulen und Hochschulen

Eltern können 30 Prozent der Kosten für Privatschulen geltend machen, allerdings nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. Hochschulkosten sind jedoch nicht absetzbar.

Kinderbetreuungskosten

Für Kindergarten, Babysitter oder sonstige Kosten, können Sie 2/3 der Beträge geltend machen, bis zu maximal 4.000 Euro im Jahr.

Gesundheitskosten

Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, gelten als „außergewöhnliche Belastung“. Hierzu zählen zum Beispiel Medikamente, Kuren, Zahnersatz und Brillen. Sofern diese einen „zumutbaren Eigenanteil“ überschreiten, sind diese ebenfalls steuerlich absetzbar. Für die Festlegung des zumutbaren Eigenanteils werden das Einkommen sowie die Familienverhältnisse herangezogen.

Spenden

Spenden können Sie 200 Euro ohne Spendenbeleg steuerlich absetzen. Für alle Beträge über dieser Grenze benötigt das Finanzamt einen Nachweis von der Überweisung auf das Spendenkonto sowie einen offiziellen Spendenbeleg des Empfängers.

Rubriklistenbild: © Rolf Kosecki/Imago

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Zahlen Rentner doppelt Steuer? Bundesfinanzhof muss entscheiden – womöglich Millionen Rentner betroffen
Zahlen Rentner doppelt Steuer? Bundesfinanzhof muss entscheiden – womöglich Millionen Rentner betroffen
Zahlen Rentner doppelt Steuer? Bundesfinanzhof muss entscheiden – womöglich Millionen Rentner betroffen
Entscheidender Fehler: Welche 2-Euro-Münzen viel Geld wert sein können
Entscheidender Fehler: Welche 2-Euro-Münzen viel Geld wert sein können
Entscheidender Fehler: Welche 2-Euro-Münzen viel Geld wert sein können
Sechs teure Angewohnheiten der Deutschen – sie kosten jeden rund 4.600 Euro jährlich
Sechs teure Angewohnheiten der Deutschen – sie kosten jeden rund 4.600 Euro jährlich
Sechs teure Angewohnheiten der Deutschen – sie kosten jeden rund 4.600 Euro jährlich
Wenn Beamten zu wenig Geld bezahlt wird, ist das verfassungswidrig
Wenn Beamten zu wenig Geld bezahlt wird, ist das verfassungswidrig
Wenn Beamten zu wenig Geld bezahlt wird, ist das verfassungswidrig

Kommentare