Nach dem Berufsleben

Renteneintritt 2023: Welche Jahrgänge in diesem Jahr in den Ruhestand gehen können

Nach einem langen Berufsleben lockt die Rente. Aber welche Jahrgänge sind 2023 überhaupt dran? Antwort: Kommt darauf an – und ob man Abschläge in Kauf nimmt.

Plötzlich nicht mehr arbeiten, und trotzdem Geld bekommen: Lange war dies mit 65 Jahren möglich, schrittweise steigt das reguläre Renteneintrittalter aber auf 67. Und wovor sich manche in den letzten Jahren ihres Berufslebens fürchten, das können andere nicht erwarten. Letztere beantragen ihre Rente gerne für den ersten Tag, an dem dies möglich ist – und das ist in diesem Jahr wieder für neue Jahrgänge der Fall.

Renteneintritt 2023: Welche Jahrgänge dieses Jahr in den Ruhestand können

Dieses Jahr können sich wieder Neu-Rentner den Ruhestand genießen.

Grundsätzlich sind beim Renteneintritt 2023 diese drei Fälle zu unterscheiden:

  • Regelarbeitsrente: Wer 66 Jahre alt wird (und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat), kann 2023 ohne Abschläge ganz normal in Rente gehen. Das betrifft also den Jahrgang 1957. Das genaue Datum des Renten-Eintritts hängt dabei vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für Neujahrskinder: Wer am 1. Januar seinen 66. feierte, kann schon seit letzten Dezember seinen Ruhestand genießen.
  • Altersrente nach 45 Arbeitsjahren: Wer so lange regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als „besonders langjährig Versicherter“, und darf schon früher die volle Rente einstreichen – also ebenfalls ohne Abschläge. Die genauen Voraussetzungen dieser bislang auch als „Rente mit 63“ bezeichneten Regelung sind allerdings vielfältig, 2023 läuft es auf eine „Rente mit 64 hinaus“ – gilt also im Großen und Ganzen für den Jahrgang 1959.
  • Altersrente nach 35 Arbeitsjahren: Als „langjährig Versicherter“ kann man mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen – dann allerdings mit Abschlägen. 2023 kommt diese Regelung also erstmals auch für den Jahrgang 1960 infrage. Betroffene können sich selbst ausrechnen, auf wie viel Geld sie verzichten müssten: „Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die maximale Minderung beträgt künftig also 14,4 Prozent – für jene, die eigentlich erst ab 67 ihre Regelrente beziehen würden, sich also vier Jahre früher aus dem Job verabschieden.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

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Vor allem, wer in diesem Jahr vor seinem 66. Geburtstag seine Rente beanspruchen möchte, wird um eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung kaum herumkommen. Immerhin: Neuerdings darf man ohne Straf-Abzug mit Nebenjobs soviel dazuverdienen, wie man möchte – und kann.

Rubriklistenbild: © Design Pics/IMAGO

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