Alexander Zverev soll 450.000 Euro Geldstrafe wegen mutmaßlicher Körperverletzung zahlen
Berlin. Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev soll eine Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl habe das Amtsgericht Tiergarten gegen den Profisportler verhängt, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Zverev weist den Vorwurf zurück.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5000 Euro beantragt hatte. Dem 26-Jährigen wird demnach zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben.
Zverev habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, teilte die Gerichtssprecherin mit. Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts werde daher erneut die Verfahrensbeteiligten anhören. Dann werde es voraussichtlich zum Prozess kommen, erklärte die Sprecherin.
Zverevs Anwälte bemängeln „schwerste Verfahrensverstöße“
Zverevs Anwälte wiesen die Vorwürfe am Dienstag erneut zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigenerstatterin seien durch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerlegt worden, heißt es in einer Mitteilung. Es sei „praktisch unmöglich“, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen habe, wird der Rechtsmediziner Michael Tsokos, der im Auftrag Zverevs ein Gutachten erstellt hat, zitiert.
Zverevs Anwälte bemängeln in der Mitteilung zudem angebliche „schwerste Verfahrensverstöße“. So existierten inzwischen zum selben Tatvorwurf insgesamt drei Strafbefehle, die zum Teil nicht wirksam zugestellt worden seien. Eine Verdachtsprüfung durch das Gericht habe offensichtlich nicht stattgefunden, da der erste Strafbefehl umgehend nach Eingang des Strafbefehlsantrags erlassen worden sei. „Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen“, heißt es weiter.
Zverev: „Ich weise die Vorwürfe komplett zurück“
Die mutmaßlich geschädigte Frau tritt laut Gericht in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung. Darauf wies auch das Gericht in seiner Mitteilung hin.
Zverev hatte sich im Juli beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: „Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen.“
RND/dpa/seb