Verfassungsänderung
Schafft Hessen die Todesstrafe ab? Jetzt liegt das Abstimmungs-Ergebnis vor
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Laut Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Todesstrafe. In Hessen allerdings steht sie noch in der Landesverfassung. Das konnten die Bürger am Wahlsonntag ändern.
Update vom 1. November: Hessen haben abgestimmt - Todesstrafe wird abgeschafft
Jetzt ist es offiziell: Die Hessen haben einer Reform der Landesverfassung zugestimmt. Die große Mehrheit der Wähler nahm laut vorläufigem amtlichem Endergebnis alle 15 Änderungen an, wie der Landeswahlleiter am Donnerstag mitteilte. Unter anderem wird die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte.
Für die Streichung der Todesstrafe aus der Landesverfassung stimmten demnach 83,2 Prozent, dagegen sprachen sich 16,8 Prozent aus. Die Todesstrafe ist darin noch als mögliche Option aufgeführt, obwohl diese Form der Bestrafung mit der Einführung des Grundgesetzes 1949 in Deutschland abgeschafft ist.
Alle weiteren Neuigkeiten zur Hessen-Wahl finden Sie in unserem News-Ticker
Update vom 31. Oktober: Bei Volksabstimmung über hessische Landesverfassung zeichnet sich Zustimmung ab
Nach Auszählung der Hälfte der Wahlkreise zeichnet sich bei der Volksabstimmung in Hessen eine hohe Zustimmung zu den geplanten Verfassungsänderungen ab. Bis Dienstagnachmittag waren 30 der 55 Wahlkreise ausgezählt, wie die Landeswahlleitung mitteilte. Dort stimmten in vielen Fällen mehr als 80 Prozent der Wähler den geplanten Verfassungsänderungen zu.
Fast viereinhalb Millionen Wahlberechtigte waren am Sonntag dazu aufgerufen, über 15 Änderungen in der hessischen Landesverfassung abzustimmen. Das Referendum fand zeitgleich mit der Landtagswahl statt.
Unter anderem soll die Todesstrafe in der Verfassung außer Kraft gesetzt werden. Diese ist zwar durch das Grundgesetz seit 1949 in ganz Deutschland abgeschafft, in der hessischen Verfassung aber immer noch als mögliche Bestrafungsart aufgeführt.
Meldung vom 28. Oktober: Gibt es eine Mehrheit dafür? Hessen soll die Todesstrafe abschaffen
Wiesbaden - Am Sonntag wählten die Bürger in Hessen eine neue Landesregierung. Parallel dazu war eine Volksabstimmung angesetzt, in der es um die Modernisierung der hessischen Landesverfassung gehen wird.
Die prominenteste geplante Änderung betraf die Todesstrafe, die zwar durch das Grundgesetz seit 1949 in ganz Deutschland abgeschafft, in der hessischen Verfassung aber immer noch als mögliche Bestrafungsart aufgeführt ist. Wobei sie aber nicht hätte verhängt werden können, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Sie soll nun auch in diesem Gesetzestext außer Kraft gesetzt werden.
Todesstrafe in Hessen: Zwei Männer wurden dazu verurteilt - aber verschont
Die Todesstrafe wurde 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen, um besonders schwere Verbrechen bestrafen zu können. Zwei Urteile wurden gesprochen, bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat. In einem Fall hatte ein Mann seine Frau ermordet. Im zweiten Fall wurde Hans-Bodo Gorgaß, ein Arzt des Euthanasieprogramms der Nationalsozialisten, für Mord in mindestens tausend Fällen zum Tode verurteilt. Beide Strafen wurden nicht vollstreckt und in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Der entsprechende Paragraf in der Landesverfassung blieb jedoch erhalten. Das sollte sich am 28. Oktober ändern.
Abschaffung der Todesstrafe wäre größte Reform der hessischen Verfassung
Die Volksabstimmung neben der Landtagswahl 2018 war die größte geplante Reform an der hessischen Verfassung seit sie 1946 verabschiedet wurde.
Mehr zur Landtagswahl, alle Ergebnisse und Stimmen lesen Sie in diesem News-Ticker.
Weitere Informationen über die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung in Hessen finden Sie außerdem auf fr.de*.
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