Pandemie

2G in Hessen vor dem Aus? Corona-Regel für Modehaus gekippt

Ein Hinweis auf 2G am Schaufenster eines Modegeschäfts: Eine Geschäftsfrau aus Hessen kann nun auf auf entsprechende Hinweise an ihren Läden verzichten. (Symbolbild)
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Ein Hinweis auf 2G am Schaufenster eines Modegeschäfts: Eine Geschäftsfrau aus Hessen kann nun auf entsprechende Hinweise an ihren Läden verzichten. (Symbolbild)

Die 2G-Beschränkungen im Einzelhandel sorgen in ganze Hessen für Diskussionen. Nun könnte eine Gerichtsentscheidung das Aus der Regeln einläuten.

Frankfurt/Hanau - Gehört Kleidung zur Grundversorgung? In der aktuellen Corona-Lage ist diese Frage von großer Bedeutung. Denn: Je nach Antwort fallen auch die nötigen Zugangsbeschränkungen für entsprechende Geschäfte anders aus. Die Betreiberin dreier Modehäuser aus Hanau hat es nun darauf angelegt und beim Verwaltungsgericht Frankfurt* einen Eilantrag gegen die geltende 2G-Regelung im hessischen Einzelhandel* eingereicht.

Die Begründung der Geschäftsfrau: Neben Geschäften des täglichen Bedarfs - Supermärkte, Apotheken, Tankstellen - dürfen etwa auch Gartenmärkte oder Blumenläden öffnen. In ihren drei Modehäusern verkauft die Frau derweil Unterwäsche, Oberbekleidung und Kinderklamotten. Warum, so ihre Frage, gelten diese Produkte nicht zur Grundversorgung, Blumenkübel oder Geranien aber schon?

Einzelhandel in Hessen: 2G-Regel vor dem Aus? Gericht sorgt für Freude beim Handel

Und: Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt bekam die Geschäftsfrau Recht. Somit dürfte die Geschäftsfrau ihre Modehäuser vorerst ohne 2G-Kontrollen öffnen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Zudem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Das Verwaltungsgericht Frankfurt kam zu dem Schluss, dass nicht klar definiert sei, welche Geschäfte unter die 2G-Beschränkungen fallen. So werde im Sozialgesetzbuch als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts neben der Ernährung, der Körperpflege und dem Hausrat auch die Kleidung genannt.

Für positive Resonanz sorgt das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu 2G derweil beim Einzelhandel. So etwa beim Handelsverband Hessen, der nicht zum ersten Mal das Ende der Beschränkungen fordert. Hier erklärt stellvertretend Präsident Jochen Ruths: „Es ist beruhigend, dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt. Gleichzeitig ist es erschreckend, dass man Vernunft vor Gericht einklagen muss.“ Nun sei das Land gefragt: 2G für den Einzelhandel in Hessen müsse beendet werden. (fd) *fnp.de ist Angebot von IPPEN.MEDIA.

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