Sonn- und Feiertage

Lärm und Arbeit an Pfingsten? Was am Feiertag in NRW erlaubt ist

  • VonKarolin Stevelmans
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Wer an einem Sonn- oder Feiertag laut den Rasen mäht, wird vermutlich nicht nur schräg angeschaut, sondern verstößt sogar gegen das Gesetz.

NRW – Die Mai- und Junifeiertage sind für viele Menschen Anlass für einen Kurzurlaub. Einige nutzen die langen Wochenenden aber auch für Arbeiten im Haus oder Garten. Dabei sollte man jedoch nicht zu laut sein, denn an Sonn- und Feiertagen gelten in NRW besondere Regelungen, weiß RUHR24.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Gesetzliche Feiertageu.a. Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnahm
Informationbesondere Regelungen an Feiertagen

NRW: Besondere Regelungen an Feiertagen – darauf sollte man an Feiertagen lieber verzichten

Das Himmelfahrtswochenende ist bereits fast vorbei und im Juni steht bereits das nächste lange Wochenende um Pfingsten in Aussicht. Für Berufstätige sind die Feiertagswochenenden häufig ein Grund, sich auch die Brückentage freizunehmen. Wer die Feiertage dafür nutzen möchte, den Haushalt oder den Garten wieder auf Vordermann zu bringen, sollte jedoch zuerst in das Gesetz schauen.

Denn einige Arbeiten sind laut dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage in NRW verboten. Der Wortlaut der Regelung zum Arbeitsverbot besagt, dass alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“. Handwerkliche Arbeiten oder das Schneiden einer Hecke sollte demnach vermutlich eher unterlassen werden. Auch das Geräusch vom Rasen mähen könnte den ein oder anderen Nachbarn stören.

An Feiertagen gelten in NRW besondere Regelungen.

Eine Ausnahme lässt der Gesetzgeber mit dem Nebensatz „sofern sie nicht besonders erlaubt sind“ offen. In diesem Fall sollten laut der Vorschrift ebenfalls unnötige Störungen und Geräusche vermieden werden. Unkraut zupfen, Blumen gießen oder andere geräuscharme Tätigkeiten stellen gemäß der Regelung kein Problem dar (mehr News aus NRW bei RUHR24).

NRW: Gesetz über Feiertage untersagt Ruhestörungen – bei Verstoß droht Bußgeld

Das Arbeitsverbot bezieht sich auf den gesamten Tag, es besteht daher keine gesonderte Mittagsruhe. Das Gesetz gewährt jedoch auch einige Ausnahmen. Beispielsweise fallen unter anderem auch Gartenarbeiten darunter, „die nicht gewerbsmäßig verrichtet werden“ und nicht der „gewerbsmäßigen Säuberung“ von bestimmten Flächen dienen. Zudem sind Arbeiten, die im Rahmen der Freizeitgestaltung ausgeübt werden, ebenfalls erlaubt.

Wer gegen die Vorschrift des Arbeitsverbots an Feiertagen verstößt, kann ein Bußgeld drohen. Üblicherweise belassen es die Mitarbeiter vom Ordnungsamt oder Polizei jedoch einer Verwarnung. Diese Regelungen gelten auch für gewöhnliche Sonntage.

Rubriklistenbild: © C3 Pictures/Imago

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