OVG Münster
„Viele werden ihre Jobs verlieren“: CDU Münster kritisiert OVG-Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen
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Weihnachten rückt immer näher und damit auch die Frage, wie in Zeiten von Corona das Fest gefeiert werden kann. Die Debatte um mögliche verkaufsoffene Sonntage in NRW wurde bereits beendet.
Update: 25. November. Das Urteil des OVG Münster, zur bevorstehenden Adventszeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie verkaufsoffene Sonntage zu verbieten, wurde in Deutschland unterschiedlich aufgenommen. Die Gewerkschaft ver.di, die mit ihrem Eilantrag gegen die geplante NRW-Regelung letztlich Recht bekam, freute sich über die Entscheidung. Vor allem für die Arbeitnehmer im Einzelhandel sei dies eine positive Nachricht, hieß es nach dem Urteilsspruch.
Kritik gibt es jedoch aus der Politik. Die CDU Münster zeigte sich enttäuscht über das Urteil des OVG. „Die Grundidee war es, Gesundheitsschutz und Einzelhandelsförderung miteinander zu verbinden. Es ist schade, dass das jetzt nicht mehr möglich ist“, kritisierte Hendrik Grau, Vorsitzender der Christdemokraten, die Entscheidung.
Der CDU-Chef aus Münster stützte die eigentliche Idee hinter der NRW-Verordnung, dass durch die Öffnung der Läden an den Adventssonntagen das Kaufverhalten der Kunden am restlichen Wochenende entzerrt werde. „Gleichzeitig hätte die Öffnung eine wichtige und ganz konkrete Hilfe für die unter der Corona-Krise und dem Teillockdown leidenden Geschäfte sein können“, erklärte Grau weiter.
Er befürchtet, dass der derzeitige Teil-Lockdown dramatische Folgen haben wird. „Wir müssen befürchten, dass viele Geschäfte diese Krise nicht überleben werden. In der Folge wird sich das Gesicht unserer Innenstadt massiv verändern. Gleichzeitig werden, so fürchte ich, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs verlieren“, betonte der CDU-Vorsitzende aus Münster.
Ort | Münster |
Einwohner | 315.293 |
Bundesland | NRW |
Urteil am OVG Münster: Keine verkaufsoffenen Sonntage in NRW
Erstmeldung: 24. November. Münster – Bereits am kommenden Sonntag (29. November) wird die erste Kerze auf dem Adventskranz angezündet. Dann beginnt auch für viele Menschen nicht nur in NRW das große Shoppen für das Weihnachtsfest. Traditionell verschafft die Adventszeit dem Einzelhandel die lukrativste Zeit im Jahr – vor allem auch durch die verkaufsoffenen Sonntage, wie msl24.de* berichtet.
Doch in diesem Jahr ist wegen der Coronavirus-Pandemie vieles anders. Vermutlich wird auch in Münster der Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten gelten*. Am Mittwoch (25. November) wollen die Länderchefs gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein gemeinsames Vorgehen* für die kommenden Wochen beschließen. Hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage gibt es bereits jetzt schon eine Entscheidung für NRW.
Coronavirus: OVG Münster entscheidet gegen verkaufsoffene Sonntage in NRW
Die Arbeitergewerkschaft ver.di, die sich traditionell gegen die Öffnung der Geschäfte an Advents-Sonntagen wehrt, hat am OVG in Münster* einen Eilantrag eingereicht, der sich gegen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gerichtet hat. Dieser wurde vom Gericht nun bestätigt. Das bedeutet: In der Adventszeit wird es landesweit keine verkaufsoffenen Sonntage geben.
Die ursprüngliche Regelung des Landes NRW sah vor, die Läden an den kommenden Sonntagen zu öffnen, um so den Kaufandrang an den anderen Tagen zu entzerren. Dies sollte zu weniger Andrang in den Geschäften und somit zu einem geringeren Infektionsrisiko durch das Coronavirus* führen. Das OVG Münster begründete nun in dem Eilbeschluss, dass diese Maßnahme „keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel“ darstelle. Das Argument, das Kaufverhalten zu Entzerren, sei nicht ausreichend für eine sonntägliche Ladenöffnung.
OVG Münster: Verkaufsoffene Sonntage erhöhen Corona-Infektionsrisiko
Vielmehr bestehe die Gefahr, so das OVG Münster, dass aufgrund mangelnder Freizeitaktivitäten durch den Wellenbrecher-Lockdown* vermehrt Kunden dazu animiert würden, in die Innenstadt zum Shoppen zu fahren. Dadurch könnte das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus besonders an den Wochenenden verstärkt werden. Die Gefahr durch vermehrte soziale Kontakte in den Geschäften oder im öffentlichen Nahverkehr stünde im Gegensatz zu den derzeit bestehenden Corona-Regeln*, Kontakte möglichst zu vermeiden.
Bei der Arbeitergewerkschaft ver.di wurde das Urteil aus Münster für ganz NRW positiv aufgenommen. Es würde vor allem bei den Angestellten im Einzelhandel für Erleichterung sorgen, die in der täglichen Arbeit ohnehin schon mit der ständigen Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus leben müssten. „Dass sie jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu Hause bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress im Einzelhandel erholen können, ist wichtig für den Erhalt der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und das haben sie sich auch redlich verdient“, sagte Silke Zimmer, bei ver.di für Handel zuständig. (*msl24.de und merkur.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.)
Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa/picture alliance