Auseinandersetzung
Zoff im Rathaus: Es geht auch um Rechtsstreit
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Zünglein an der Waage war ein Verfahren mit dem Titel „Ersetzung Zustimmung Personalrat“.
Von Stephan Singer
Wermelskirchen. Im Zoff zwischen Bürgermeisterin Marion Lück und dem Personalrat der Stadt geht es scheinbar nicht nur um die von der Stadtspitze angekündigte Kündigung der Dienstvereinbarung zum vorgezogenen Stufenaufstieg bei der tariflichen Gehaltszahlung. Das wurde auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich. Dort ging es in zwei Tagesordnungspunkten um die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten: Einmal um die Kenntnisnahme des Reports für das zweite Halbjahr 2022, zum anderen um die Überarbeitung der Kriterien, nach denen dieser Bericht der Kommunalpolitik vorgelegt werden soll.
Der letzte Punkt auf der Rechtsstreitigkeiten-Liste für den Berichtszeitraum der letzten sechs Monate des vergangenen Jahres weist ein am 2. November 2022 gestartetes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln aus. Als Streitgegenstand führt die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage „Ersetzung Zustimmung Personalrat“ an und gibt sich selbst als Klägerin zu erkennen. Darüber hinaus benennt die Liste den Streitwert dieses Verfahrens mit 5000 Euro und die in 2022 gezahlten Honorare mit 5950 Euro. Darauf hob Dr. Bernhard Meiski, Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion und selbst Rechtsanwalt, in der Haupt- und Finanzausschusssitzung ab: „Angesichts des Streitwerts ist das Honorar das Sechsfache der regulären Rechtsanwaltsgebühren – warum?“ Die Bürgermeisterin und Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Marion Lück, wollte dazu Stellung beziehen und übergab dafür das Wort an den Haupt- und Personalamtsleiter, Stefan Houbertz, der antwortete: „Nach unserer Einschätzung ist der Streitwert in diesem Verfahren noch gar nicht absehbar.“
Streitwert sei „noch nicht festgelegt“
Auf Nachfrage bestätigte die Stadtverwaltung diese Aussage: „Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erläutert wurde, hat das Verwaltungsgericht bislang noch keinen Streitwert festgelegt. Das entsprechende Feld in der Übersichtsliste hätte daher eigentlich frei bleiben sollen. Mit den erwähnten 5000 Euro wurde ein gesetzlicher Auffangwert eingetragen, der immer dann unterstellt werden kann, sofern der tatsächliche Streitwert noch nicht feststeht.“
Weitere Diskussionen diesen Punkt der Liste betreffend gab es im öffentlichen Teil der Haupt- und Finanzausschusssitzung nicht. Vielmehr folgte der Ausschuss einem Ansinnen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Schneider und verschob eine weitere Thematisierung in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Entsprechend reagierte die Verwaltung auf die Nachfrage unserer Redaktion, welche Streitigkeit sich hinter „Ersetzung Zustimmung Personalrat“ verbirgt: „Da es sich um eine Angelegenheit des nichtöffentlichen Teils der Sitzung handelt, kann hierzu keine Aussage getätigt werden.“ Auch zur Frage nach der Einschätzung der Erfolgsaussichten für den Ausgang des Verfahrens hielt sich die Verwaltung bedeckt: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem keine Auskünfte gegeben werden können.“ Dabei zeigte sich der Personalratsvorsitzende Jan Beschoten auf Anfrage mit der Verwaltungsspitze einig: „Aufgrund des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln wird der Personalrat keinen Kommentar abgeben.“
Auf Kriterien, nach denen die Verwaltung die Kommunalpolitik zukünftig über Rechtsstreitigkeiten der Stadt informiert, konnte sich der Haupt- und Finanzausschuss nicht festlegen. Einigkeit herrschte darin, dass eine jährliche Information ausreicht.