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Zahl der Wohngeld-Anträge hat sich verdoppelt
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Stadt richtete eigens für das Aufkommen eine Anlaufstelle im Bürgerzentrum ein.
Von Frihtjof Bublitz
Seit dem 1. Januar 2023 kann das neue Wohngeld auch in Wermelskirchen beantragt werden und die Stadtverwaltung lag richtig damit, sich auf ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen vorzubereiten. „Es zeichnet sich wie erwartet eine verstärkte Nachfrage nach dem Wohngeld ab“, heißt es aus der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion. „Für Wermelskirchen sind im Monat Januar 2022 insgesamt 56 Anträge eingegangen. Bis zum 11. Januar 2023 waren es bereits 49 Anträge. Hochgerechnet würde dies eine ungefähre Verdopplung der Anträge bedeuten.“
Um das erhöhte Aufkommen an Anträgen für Wohngeld möglichst schnell zu bearbeiten, hat die Stadt Wermelskirchen eine zentrale Anlaufstelle für Erst-Anträge auf Wohngeld im Bürgerzentrum eingerichtet. Die Anlaufstelle ist barrierefrei und von außen zugänglich. Dort werden allerdings nur Erst-Anträge angenommen und die Antragsteller beraten sowie gegebenenfalls auf fehlende Unterlagen hingewiesen.
„Wir prüfen laufend, ob die getroffenen Vorkehrungen für einen verstärkten Antragseingang ausreichend sind“, heißt es von der Stadtverwaltung, die sich auch dazu äußert, wie lange es dauert, bis ein Antrag bearbeitet ist. „Da wir erst seit etwa zwei Wochen mit der neuen Regelung arbeiten, können wir dazu noch keine konkrete Angabe machen. Wir bemühen uns aber um eine schnellstmögliche Abarbeitung.“
Durch die Reform hat sich der Anspruch mehr als verdoppelt
Mit der Wohngeld-Reform werden ab 2023 bundesweit rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen unterstützt. Bislang erhalten rund 600 000 Haushalte in Deutschland den finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten. Rund 1,4 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeld-Anspruch.
Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt im Schnitt auf 370 Euro pro Monat (vorher im Schnitt 180 Euro). Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum sowie dem Gesamt-Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Durch die Reform sind im Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klima-Komponente enthalten. Dadurch sollen sowohl die steigenden Heizkosten als auch die steigenden energetischen Sanierungskosten in den Mieten berücksichtigt werden. „Die Heizkosten- und Klima-Komponenten sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten“, erläutert die Bundesregierung. Die zusätzlichen Kosten, die durch die Wohngeld-Reform entstehen, tragen je zur Hälfte der Bund und die Länder.
Ein grundsätzlicher Wohngeld-Anspruch kann anonymisiert mit dem Wohngeld-Rechner ermittelt werden. Nach erfolgter Probeberechnung kann mit dem Rechner online ein Antrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben unter anderem zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden.
Mehr Informationen und zum den Unterlagen gibt es online. https://t1p.de/6k69d