Prozess

30-Jähriger räumt ein, Kunden 119 Mal betrogen zu haben

Angeklagter wegen Internetbetrug vor dem Landgericht Köln.

Von Wolfgang Weitzdörfer

Wermelskirchen. Die Vorwürfe, die gegen einen 30-jährigen Mann aus Wermelskirchen vor dem Kölner Landgericht erhoben wurden, zeugten – wenn sie denn den Tatsachen entsprechen sollten – von einer nicht unerheblichen Methode und Struktur. Dem gebürtigen Duisburger wurde der gewerbsmäßige Internet-Betrug in 119 Fällen im Zeitraum zwischen Februar 2020 und April 2021 vorgeworfen. Dabei soll ein Gesamtschaden von rund 8200 Euro entstanden sein.

Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwältin zunächst die Anklageschrift. Nach der Nachfrage, ob sie wirklich alles verlesen müsse oder auch Auszüge genügten, sagte der Vorsitzende Richter, dass alles verlesen werden müsse. „Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, dass ich dann sitzenbleibe“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, ehe sie ihr über zwanzigminütiges Referat begann.

Die Liste der Anklagepunkte war fraglos lang, und dass der Gesamtschaden mit exakt 8195,09 Euro relativ gering wirkte, mochte daran liegen, dass es sich durchgehend um kleinere Posten handelte, die vom Angeklagten über das Internetportal Ebay-Kleinanzeigen angeboten wurden. Die jeweiligen Beträge lagen immer zwischen 50 und 150 Euro, die angebotenen und nicht gelieferten Produkte waren in der Regel elektronische Geräte wie WLAN-Router, Tablets, Tony-Boxen oder Spiele für Konsolen.

Bezahlt wurde immer per Vorkasse, entweder per PayPal oder Überweisung – geliefert wurden die bestellten Waren dann allerdings nie. Der Angeklagte folgte der Auflistung der 119 Vorwürfe mit weitgehend unbewegter, konzentrierter Miene, beriet sich nur ab und zu mit seinem Verteidiger.

Mein Mandant ist unglaublich phlegmatisch. Das einzige, was funktioniert hat, ist, dauernd Leute zu bescheißen.

Verteidiger des Angeklagten

Selbst der Verteidiger sagte: „Mein Mandant ist unglaublich phlegmatisch. Das einzige, was funktioniert hat, ist, dauernd Leute zu bescheißen.“ Insgesamt seien die Anklagepunkte allerdings zutreffend. „Manches ist nicht nachvollziehbar, manches stimmt komplett – er hat aber nicht mehr an alles Erinnerungen“, erläuterte der Verteidiger.

Schwierig sei nur, die Beweggründe zu verstehen: „Die Masche klappte aber. Erst im Strafvollzug, wo er bis in die zweite Jahreshälfte 2021 war, hat er verstanden, was er sich und vor allem auch anderen angetan hat.“ Dort sei der Angeklagte, so der Anwalt, „vollkommen am Ende gewesen“.

Vorausgegangen war dem eine zähe – phlegmatische – Befragung. „Sie haben bis zu Ihrem Strafantritt im März 2021 mit den Ihnen vorgeworfenen Taten weitergemacht. Sie haben immer wieder Post von der Justiz bekommen, darunter auch Anklageschriften. Warum haben Sie weitergemacht?“, wollte der Richter wissen. Es sei einfach so passiert.

„Haben die Nachfragen der Kunden nach ihrer Ware etwas bei Ihnen ausgelöst?“ Er habe das nicht zuordnen können. „Sie haben PayPal-Konten im Namen von zwei Personen eröffnet, mit deren Daten. War Ihnen bewusst, dass diese Menschen Post von der Polizei bekommen würden, mit dem Vorwurf, Betrüger zu sein?“ Das habe er damals nicht so gesehen.

Und so ging es weiter, bis der Richter es so zusammenfasste: „Es war für Sie eine schnelle und bequeme Art, an Geld zu kommen. Konsequenzen haben Sie keine gesehen, weder für Sie noch für andere.“ Der Angeklagte schien diese Ansicht zu teilen, jedenfalls berichtigte er den Richter nicht. Gegen den 30-Jährigen, der unter zweifacher Bewährung steht und für die Amtsgerichte kein Unbekannter ist – elf Eintragungen im Bundeszentralregister liegen vor – wird am kommenden Dienstag, 25. April, weiterverhandelt.

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