Gerichtsverhandlung

Trunkenheitsfahrt konnte nicht bewiesen werden

Die Beamten sind als Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes vorgeladen.
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Die Beamten sind als Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes vorgeladen.

Vorwürfe konnten durch Zeugen nicht bestätigt werden. Nun werden zwei Polizisten geladen.

Von Wolfgang Weitzdörfer

Wermelskirchen. Aufmerksamkeit im Straßenverkehr kann auch zur Gerichtsverhandlung führen. Einem jungen Pärchen aus Radevormwald und Wermelskirchen war im Juni des Vorjahres der vor ihnen fahrende Wagen aufgefallen. Der Fahrer war auf der Landstraße in Richtung Stumpf zum einen relativ flott unterwegs – und fuhr zudem Schlangenlinien. Das Pärchen hatte die Polizei informiert und das Nummernschild durchgegeben. Später wurde die Polizei dann beim Fahrzeughalter vorstellig, hatte ihn mit den Vorwürfen konfrontiert und zwei Alkoholtests vorgenommen – 1,35 Promille und eine halbe Stunde später immer noch 1,26 Promille. Der Mann habe dann auch eingeräumt, mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Soweit, so eigentlich klar. Dennoch hatte der 28-jährige Wermelskirchener Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. So sah man sich vor dem Amtsgericht wieder.

Dort wollte der Angeklagte sich aber auf Anraten seines Anwalts nicht mehr zu dem Vorfall äußern, so dass im Gerichtssaal direkt in die Beweisführung eingestiegen wurde. Zunächst wurde die 24-jährige Frau aus Radevormwald als Zeugin gehört. Sie schilderte durchaus ein wenig aufgeregt, die Situation vor einem Dreivierteljahr.

„Ich bin auf dem Beifahrersitz unseres Autos gesessen, wir waren in Richtung Dabringhausen unterwegs. Da ist uns der Wagen aufgefallen, weil er eben in Schlangenlinien und außerdem sehr schnell fuhr. Zuerst dachten wir, dass er vielleicht am Handy spielte und deswegen unaufmerksam war“, sagte die junge Frau. Auf der Straße in Richtung Stumpf sei es dann aber beinahe zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Auto gekommen. Der Fahrer konnte eine Kollision nur durch ein gewagtes Ausweichmanöver verhindern.

Daraufhin habe sie die Polizei gerufen – der Wagen sei dann in eine andere Richtung davongefahren, so dass das Pärchen ihn nicht mehr gesehen habe. Der Rechtsanwalt wollte wissen, ob sie den Wagen beschreiben könne. Die Beschreibung fiel jedoch wage aus, an getönte Scheiben, wie der Wagen des Angeklagten sie hat, konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Der Verteidiger zog deshalb in Zweifel, dass die junge Frau den Fahrer durch die getönten Scheiben hätte erkennen können.

Auch der 26-jährige Wermelskirchener, der Partner der 24-Jährigen, konnte die Fragen des Verteidigers nicht zu dessen Zufriedenheit beantworten. „Können sie ausschließen, dass jemand anderes hinter dem Steuer saß?“, fragte der Jurist unter anderem. Nein, das könne er nicht, antwortete der Zeuge. Auch seine Partnerin habe das zugeben müssen. Beide hätten ihn nur aufgrund der Statur und an seiner Brille erkannt.

Ein Gutachten soll Klarheit über die getönten Scheiben bringen

Da sich der Angeklagte aber nicht zu diesem Fall äußerte, sagte die Staatsanwältin, dass sie auf jeden Fall die Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten bräuchte. Der Verteidiger beantragte zudem ein Sachverständigengutachten, ob man durch die getönten Scheiben überhaupt etwas erkennen könnte. „Zunächst werden zu einem Fortsetzungstermin die Polizisten geladen, dann sehen wir weiter“, entschied die Richterin.

Die Fortsetzung ist am Dienstag, 7. März, um 12.45 Uhr im Amtsgericht Wermelskirchen.

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