Schlüsse daraus muss Bürgermeister ziehen
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In dem Disziplinarverfahren gegen den städtischen Dezernenten Jürgen Graef hat die Kreisverwaltung ihre juristische Prüfung abgeschlossen. Auf Anfrage des WGA teilte Pressesprecherin Birgit Bär am Montag mit, dass sich die Vorwürfe, die Bürgermeister Eric Weik gegen seinen leitenden Mitarbeiter erhebt, im Wesentlichen bestätigt hätten.
Dabei soll es sich um 20 rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen handeln, die Graef abgezeichnet haben soll, sowie eine nicht genehmigte Nebentätigkeit (WGA vom 5. September).
Der Kreis hat Eric Weik diese Entscheidung postalisch mitgeteilt und damit den Fall Graef faktisch wieder abgegeben. Rhein-Berg hatte das Verfahren Anfang September vorübergehend als neutrale Instanz an sich gezogen aus Sorge, Weik könne befangen sein.
Hintergrund dafür war, dass sich Weik zuvor im Rahmen des nicht-öffentlichen Disziplinarverfahrens in der Öffentlichkeit kritisch über Inhalte und die Arbeitsleistung seines Mitarbeiters geäußert hatte - zu einem Zeitpunkt, als Graef diese Vorwürfe noch nicht kannte, wie der Kreis damals festgestellt hatte.
Die Schlussfolgerungen müsse der Bürgermeister nunmehr selber ziehen, hieß es gestern im Kreishaus. Ihm obliege die Sanktionierung.
Je nach Schwere des Dienstvergehens könne der Dienstvorgesetzte dem Beigeordneten einen Verweis erteilen, sein Gehalt kürzen oder sogar eine Amtsenthebung in die Wege leiten. Jürgen Graef selber könne klagen.