Finanzen
Portale helfen Eigentümern bei der Steuer
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Grundsteuerreform: Die Frist zum Einreichen endet am 31. Januar 2023.
Wermelskirchen. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen. „Im Finanzamt Leverkusen wurden bisher 39 144 Erklärungen abgegeben – rund 44 Prozent“, erklärt Dr. Ludger Ruthmann, Leiter des auch für Wermelskirchen zuständigen Finanzamts: „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“
Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat allerdings noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Der Grund: Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf online zur Verfügung.
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklärvideos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so der Leiter. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Checklisten liefern eine Übersicht der benötigten Daten sowie Hinweise und wo diese zu finden sind.“
Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden. sng
www.elster.de
www.grundsteuer.nrw.de