Meldefrist bis 5. April verlängert
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Impfpflicht
-kc- Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises weist darauf hin, dass die Meldefrist für die meldepflichtigen Einrichtungen seitens des Landes bis zum 5. April verlängert wurde. Das Meldesystem des Rheinisch-Bergischen Kreises bleibt daher online:
https://rbk-immu. gesundheitsamt-service.de/#/start
Dies betrifft die Meldungen bis zum Fristablauf am 5. April sowie weitere Nachmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt. Seit dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März haben 168 meldepflichtige Einrichtungen ihre Meldungen an das Gesundheitsamt übermittelt. 514 Personen wurden bisher gemeldet. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die Zahl der über das System des Landes abgegebenen Meldungen ist noch nicht vollständig berücksichtigt. Aufgrund von technischen Problemen beim Tool können die dort eingegebenen Meldungen derzeit noch nicht belastbar ausgewertet werden.