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Jobcenter: Krank melden erfolgt weiter „klassisch“
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Arbeitgeber sind seit Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten der gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Arbeitnehmer müssen sich krankmelden, die Bescheinigung aber nicht mehr vorlegen. Das gilt nicht für Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Sie müssen weiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorlegen, so Regina Wallau von der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach. Dort wird die elektronische Abfrage erst ab dem 1. Januar 2024 eingeführt. Die AUB kann jedoch digital über die „eServices“ eingereicht werden. -sng-