Diskussion um Ampelanlage
L 157: Kein Alleingang an der Brückenbaustelle
- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Verwaltung sieht eigenständige Ampelanlage zur Verkehrsführung über die L 157 in Hünger als unmöglich an.
Von Stephan Singer
Wermelskirchen. Der Forderung von Henning Rehse (Freie Wähler), dass die Stadt Wermelskirchen eingeständig eine Ampelanlage an der Baustelle auf der L 157 an der Autobahnbrücke in Hünger zur Aufhebung der derzeitigen Regelung inklusive Umleitung installieren soll, erteilt Bürgermeisterin Marion Lück eine Absage und begründet das mit der Rechtslage: „Die Stadt Wermelskirchen kann nicht selbstständig eine Anordnung erstellen (nur auf kommunalen Straßen und bei Verkehrszeichen mit geringer Verkehrsbedeutung). Entsprechend gilt grundsätzlich der Hinweis auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu Paragraf 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Paragraf 45 Absatz 1 bis 1e: Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde (hier: Straßenbaulastträger Landesbetrieb Nordrhein-Westfalen für die L 157) und die Polizei (hier: Kreispolizeibehörde) zu hören.“
Henning Rehse hatte dreiarmige Baustellen-Ampelanlage gefordert
Wie die Bürgermeisterin in ihrer Antwort auf das Schreiben von Rehse (der Schriftwechsel liegt unserer Redaktion vor) formuliert, sei es bei den einzelnen Verkehrszeichen juristisch festgelegt, wenn auch andere Behörden zu hören seien: „In dem Fall der Autobahnbrücke wäre die Bezirksregierung ebenfalls anzuhören, weil eine Autobahnabfahrt betroffen wäre. Diese wird eine Lichtzeichensignalanlage (LSA) ablehnen.“
Henning Rehse hatte eine dreiarmige Baustellen-Ampelanlage gefordert, die den Verkehr in beide Richtungen über die Brücke führt und auch die Autobahnabfahrt berücksichtigt. Die jetzige Verkehrsführung sei formell von der Stadt Wermelskirchen angeordnet, um „noch verrücktere Vorstellungen der Autobahn GmbH zu verhindern“, stellte Rehse fest, aber: „Stellt sich eine Anordnung im Laufe der Zeit als nicht praktikabel dar, was in diesem Fall unstrittig ist, hat sie das Recht die Anordnung zurückzunehmen und durch eine geeignete zu ersetzen.“
Obendrein setzte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler noch einen drauf, indem er die Kosten der Autobahn GmbH zuschreibt: „Die Autobahn GmbH ist der Bauherr, die Stadt Wermelskirchen kümmert sich aus verkehrstechnischer Sicht um den problemlosen Ablauf der Baustelle, der jedoch mit der derzeitigen Anordnung nicht gewährleistet ist. Die Stadt ist also berechtigt und verpflichtet, eine praktikable Lösung anzuordnen.“ Diese bestehe aus seiner Sicht in der Anordnung einer Baustellenampel, die die Verkehrsbeziehungen dort für Fahrzeuge und Fußgänger regelt und dabei mittels einer optischen Erkennung der Abfahrt von der Autobahn Vorrang gewährt, damit sich kein Rückstau bis auf die Autobahn bilden könne. „Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme sind vom Bauherrn Autobahn GmbH zu tragen“, untermauerte Henning Rehse.
Dem hält Bürgermeisterin Marion Lück entgegen: „Für den Fall, dass wir ohne eine Anhörung eine Anordnung treffen würden, wird die Baufirma sehr wahrscheinlich keine LSA aufstellen, da bekannt ist, dass die erforderlichen Umlaufzeiten gegen die Richtlinie (RiLSA) verstoßen.“ Die Schaltung einer Lichtzeichensignalanlage werde durch einen Phasenplan dargestellt. Der Ablauf bestehe dabei aus mehreren Phasen – zum Beispiel Räum-, Zwischen- und Sperrzeiten, die berechnet werden. Die Summe wird bei Signalanlagen als Umlaufzeit bezeichnet.
Vor diesem Hintergrund könne die Anregung „leider“ nicht umgesetzt werden, sagt Marion Lück.