Impfpflicht:Kreis richtet Plattform ein
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Meldeverfahren
-acs- Seit gestern steht den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen ein Online-Eingabesystem zur Verfügung. Das teilt der Kreis am Mittwoch mit. Das Tool ist über die Website des Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.aspx aufrufbar. Die betroffenen Einrichtungen müssen dem Gesundheitsamt bis zum 31. März Mitarbeiter melden, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Meldungen vollständig eingegangen sein. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Nutzung des Meldetools, um die zügige Bearbeitung der Verfahren zu unterstützen. Das Gesundheitsamt hat eine Hotline für Fragen der meldepflichtigen Einrichtungen unter Tel. (0 22 02) 13 33 00 eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen. Anfragen können auch per E-Mail gesendet werden: meldepflicht-20aIFSG@ rbk-online.de