Gericht
Halterin bleibt uneinsichtig: Geldstrafe nach Hundebiss
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Vorfalle ereignete sich auf einer Wiese in Strucksfeld.
Von Wolfgang Weitzdörfer
Wermelskirchen. Solange der Hund brav ist, ist er der beste Freund des Menschen. Wehe aber, es kommt zu einer Konfrontation, dann sind die Fronten bisweilen verhärtet. Und ein Streit landet vor dem Amtsgericht. Wie im Fall einer 54-jährigen angehenden Hundetrainerin aus Hückeswagen, die im Februar mit ihrem Mann ihre vier Hunde auf einer Lichtung in Strucksfeld zwischen Hückeswagen und Wermelskirchen trainierte. Was auch gut ging, bis ein 68-jähriger Mann aus Dabringhausen mit seiner 36-jährigen Tochter auf dem Fahrrad zur Wiese gefahren kann. Laut Anklageschrift sei einer der vier Hunde, der nicht angeleint war, auf den 68-Jährigen zugelaufen und habe ihn in Hand und Oberschenkel gebissen. Die Hückeswagenerin habe sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt.
In Ermangelung weiterer Zeugen stand Aussage gegen Aussage. Und die Angeklagte sah die Situation ganz anders. Als der Radfahrer angekommen sei, habe ihr Mann den Hund zu sich gerufen, der 68-Jährige habe ihn aber angelockt. „Ich habe ihm zugerufen, dass er den Hund nicht anfassen sollte, da er sich noch im Training befinde“, sagte die 54-Jährige. Dann sei allerdings auch schon die Tochter angekommen, habe laut gerufen und gestikuliert. Der 68-Jährige habe eine Schlagbewegung Richtung Hund gemacht, irgendwann habe ihr Mann den Hund dann angeleint. „Die Frau hat mich mehrfach angeschrien, sich vor mir aufgebaut und forderte eine Entschuldigung – was ich aber schon längst getan habe“, sagte die Angeklagte.
Arzt diagnostizierte eindeutig einen Hundebiss
Auch wenn im Arztbericht von einem Hundebiss die Rede sei, wies die Angeklagte das zurück. „Ich weiß, wie Hundebisse aussehen – was auch immer diese Verletzung ist, ein Hundebiss ist es nicht“, sagte sie. Der 68-Jährige sah das aber völlig anders. „Es ist das Normalste der Welt, dass man einen Hund, der auf einen zukommt, beruhigend anspricht und die Hand entgegenhält – und das habe ich auch getan. Allerdings hat er mich dann gebissen“, sagte er.
Da die Angeklagte sich nicht entschuldigt habe, sei er ihr und ihrem Mann mit seiner Tochter nachgefahren. „In Dabringhausen waren wir beim Dorfpolizisten, der uns zur Online-Anzeige geraten hat“, sagte er. Der Vorfall habe sich samstags ereignet, am Montag sei er zum Arzt gegangen. „Und der hat ganz klar einen Hundebiss diagnostiziert“, sagte der 68-Jährige. Es sei allerdings weniger die Verletzung gewesen als vielmehr das uneinsichtige Verhalten der Angeklagten, das ihn zur Anzeige bewegt habe.
Der Staatsanwalt sah das ähnlich. „Dass wir hier heute sind, basiert einzig und allein auf ihrer völligen Uneinsichtigkeit“, sagte er. Die Wahrnehmungen würden zwar voneinander abweichen, aber er habe keinen Zweifel daran, dass der 68-Jährige und seine Tochter das Geschehen richtig geschildert hätten. „Meiner Meinung nach sind Sie auch nicht dazu geeignet, Hunde zu halten“, sagte er und forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Euro zuzüglich 300 Euro Schmerzensgeld und die 73 Euro aus dem Adhäsionsantrag – als Ausgleich für den Schaden, die Untersuchung beim Arzt und der zerbissenen Radlerhose.
Der Verteidiger betonte, dass die Aussage der Tochter nicht verwertbar sei, dass kein Biss vorliege und dass auch das Attest des Arztes infrage zu stellen sei. „Irgendwas muss da ja reingeschrieben werden“, sagte er und forderte einen Freispruch. Für den Richter war die Schuld erwiesen – er verurteilte die Frau zu 40 Tagessätzen zu 40 Euro, 300 Euro Schmerzensgeld und den Betrag aus dem Adhäsionsantrag.