Prozess

Geschwister schieben sich die Schuld zu

Fall von Veruntreuung vor dem Amtsgericht.

Von Wolfgang Weitzdörfer

Wermelskirchen. Eine Vielzahl an Zeugen versammelten sich zur Verhandlung gegen eine 62-jährige Frau und ihren 57-jährigen Bruder. Die beiden mussten sich wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen für die Sozialversicherungen in Gesamthöhe von 10 253 Euro verantworten.

Die Angeklagte war Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes, der im Jahr 2020 Insolvenz angemeldet hatte. Ihr Bruder war von September 2019 bis Mai 2020 in einem Angestelltenverhältnis im Unternehmen tätig. Betroffen waren, so der Vorwurf der Anklage, mehrere Krankenkassen mit unterschiedlich hohen Beträgen, wobei den Angeklagten durchaus klar gewesen sein dürfte, dass im Unternehmen einiges im Argen lag – so wurden etwa rund 30 000 Euro ausstehender Beträge zwischenzeitlich bezahlt.

Die Angeklagte versuchte zu vermitteln, dass ihr Bruder für die finanziellen Aspekte zuständig sei, dazu sei vom Steuerberater ein monatliches Schreiben über die Forderungen gekommen. „Ab August 2019 hat sich mein Bruder um alles gekümmert, da mein Mann verstorben war und mir deswegen alles zu viel geworden ist“, sagte die 62-Jährige.

Das wollte die Richterin aber so nicht stehenlassen, denn ein umfangreicher Whatsapp-Chat-Verlauf würde diese Aussage „als nicht besonders glaubwürdig“ erscheinen lassen. „Ja, was soll ich dazu jetzt sagen?“, wollte die Angeklagte wissen. „Die Wahrheit“, kam die kurze und knappe Antwort der Richterin, die dann nachschob: „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann es alles so gewesen sein, aber Sie wissen es nicht wirklich.“

Tochter sagt für ihre Mutter und gegen ihren Onkel aus

Durch die Aussage des 57-Jährigen wurde nicht wirklich deutlicher, wer nun verantwortlich war. Der Angeklagte meinte zu seiner Arbeit: „Ich habe nachgearbeitet, versucht zu digitalisieren und im Grunde genommen versucht, den Laden am Leben zu halten“, erklärte er. Klar wurde in der Aussage aber, dass er gar nicht genau wisse, warum er überhaupt für die Veruntreuung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich gemacht werden sollte. „Ich habe da nur zwei Überweisungen getätigt, beides waren Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen“, sagte der 57-Jährige.

Wirklich deutlicher wurden die Verhältnisse in der Geschäftsführung dadurch nicht. Interessanter wurde es, als die Tochter der 62 Jahre alten Angeklagten in den Zeugenstand trat. Sie sagte dann nämlich eher gegen ihren Onkel aus und für ihre Mutter. Was allerdings aber nicht wirklich zur weiteren Aufklärung in dieser Sache beitrug.

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