Geflügelpest ist im Kreis angekommen
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Amtstierarzt warnt Tierhalter
-acs- Am Dienstag wurde der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung in Wipperfürth festgestellt. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Gebiete in der Gemeinde Kürten und in Wermelskirchen.
Der Kreis hat deshalb eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass für die Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgehe, schreibt der Kreis. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte könne weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.
Ab sofort gilt damit für alle Halter von Geflügel auch im Rheinisch-Bergischen Kreis die Pflicht, ihre Tiere in geschlossenen Stallungen oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen. Betroffen sind alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.
Vögel dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung besteht, gehalten werden. Auch die Seiten müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig appelliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig sei es jetzt, Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. So sollten keine fremden Personen Zutritt in den Stall erhalten und die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind zudem so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden. Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises unter folgendem Link:
www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4309