Prozess

Freispruch und Geldstrafe für Geschwister

Prozess um unterschlagene Beiträge der Sozialversicherung.

Von Wolfgang Weitzdörfer

Im Prozess gegen eine 62-Jährige und ihren 57-jährigen Bruder wegen Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 10 000 Euro, wurde nun das Urteil verkündet. Aufgrund Hohen Zeugenzahl wurde in dem Verfahren ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Die 62-Jährige war Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes, der 2020 Insolvenz angemeldet hatte.

Letztlich ging es vor allem darum, festzustellen, ob der Mitangeklagte  ebenfalls die Funktion eines Geschäftsführers inne hatte, mithin also mitschuldig an den nicht abgeführten Beträgen gewesen sei. Die Aussagen der Zeugen hatten hier ein recht eindeutiges Bild ergeben – fast alle hatten ausgesagt, dass die 62-Jährige immer die erste Ansprechpartnerin und die Entscheiderin gewesen sei.

Chatverläufe und Abrechnungen zeigen die finanzielle Situation

Am zweiten Verhandlungstag wurde auszugsweise ein sehr langer und umfangreicher WhatsApp-Chat-Verlauf zwischen den beiden Angeklagten verlesen. Darin zeichnete Aussagen, wie diese ebenfalls ein deutliches Bild: „Es ist dein Laden und deine Entscheidung“, hatte der 57-Jährige geschrieben. Oder: „Ich muss wissen, ob ich die 20 000 Euro an die DAK überweisen soll.“ Deutlich war auch diese Aussage: „Ich wollte diesen Laden nie, wollte dir nur helfen. Schade, dass immer andere für dich schuld sind.“

Abschließend las die Richterin noch eine sehr lange Art der Generalabrechnung des Angeklagten vor, in der dann auch deutlich wurde, dass er nur ausgeholfen habe, als seine Schwester Hilfe gebraucht habe.

Die Beweislage, wie sich gezeigt hatte, war relativ eindeutig. Das stritt auch der Anwalt der 62-Jährigen nicht ab. Vor der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren gegen Schadensregulierung einzustellen. „Wir haben das abgelehnt“, gab der Anwalt des 57-Jährigen an. Der Anwalt der Angeklagten ließ nun anklingen, ob man das nun nicht doch so machen könnte. Einen Teilbetrag könne seine insolvente Mandantin über den Verwandtenkreis für die Krankenkassen aufbringen. Die Staatsanwaltschaft wollte davon allerdings nichts mehr wissen.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin daher zum einen einen Freispruch für den 57-Jährigen, da er eindeutig eine nicht geschäftsführende Position im Betrieb gehabt habe. Für die 62-Jährige Angeklagte forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro sowie die 10 253 Euro Werteinziehung.

Der Anwalt der 62-Jährigen sagte, dass seine Mandantin „nichts bestreitet“. Er forderte in seinem Plädoyer indes eine Verwarnung mit Geldstrafe auf Bewährung – mit einer Auflage nach Ermessen des Gerichts. Darauf ließ sich die Richterin aber nicht ein. Der 57-Jährige wurde freigesprochen, die 62-Jährige bekam die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe.

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Sekundarschule verbietet Jogginghosen
Sekundarschule verbietet Jogginghosen
Sekundarschule verbietet Jogginghosen
Zwei Unfälle in Wermelskirchen - Fahrer (18 und 25) verletzt
Zwei Unfälle in Wermelskirchen - Fahrer (18 und 25) verletzt
Zwei Unfälle in Wermelskirchen - Fahrer (18 und 25) verletzt
Erfolg für Wermelskirchener Ski-Fahrer
Erfolg für Wermelskirchener Ski-Fahrer
Erfolg für Wermelskirchener Ski-Fahrer
Kreative Fotos rund ums Wasser gesucht
Kreative Fotos rund ums Wasser gesucht
Kreative Fotos rund ums Wasser gesucht

Kommentare