Gericht
Ermittler finden Sturmgewehr bei Rentner
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76-jähriger Wermelskirchener muss 4500 Euro Strafe zahlen.
Von Stephan Singer
Wermelskirchen. 4500 Euro Strafe, zahlbar in 150 Tagessätzen à 30 Euro, muss ein 76-jähriger Wermelskirchener wegen Verstoß gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontroll-Gesetz zahlen. Dieses Urteil fällte das Schöffengericht in Bergisch Gladbach-Bensberg, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Schwerwiegendster Grund für das Urteil: Die Ermittler fanden im Keller des Wermelskircheners ein AK-47-Sturmgewehr, kurz „Kalaschnikow“, weshalb die Richterinnen auch nicht dem Antrag der Verteidigung zur Herabstufung auf einen „fahrlässigen Verstoß“ folgen wollten. Schließlich wisse jeder Laie, dass das AK-47 eine Kriegswaffe sei.
Aufgeflogen war der 76-Jährige, nachdem ein Handwerker die Ermittler aufmerksam gemacht hatte und diese dem Rentner und seiner Ehefrau einen Besuch abstatteten.
Ein Sammler, aber kein Rechtsextremer
Neben Nazi-Scherzartikeln, Pistolen und Munition fanden sie dabei auch besagte Kalaschnikow vor. Laut Auskunft der Ermittler gehörten aber genauso Bügeleisen, Pferdegeschirr, DDR-Abzeichen, Grubenlampen oder Schreibmaschinen zu dem Sammelsurium, mit dem das Heim des Wermelskircheners nahezu in ein Museum verwandelt vorgefunden wurde.
Die Schlussfolgerung des Schöffengerichts, das dem Antrag der Staatsanwalt, auf einen „minder schweren Fall“ zu erkennen, folgte: Bei dem Mann handelt es sich um einen leidenschaftlichen Sammler, aber nicht um einen Rechtsextremen oder Reichsbürger, zumal das Gewehr aus Einzelteilen zusammengeschweißt und nicht funktionstüchtig war. Angesichts der gefundenen AK-47 verzichtete die Kölner Staatsanwaltschaft auf weitere Anklagen wegen des Besitzes der „normalen“ Schusswaffen oder der vermeintlichen Nazi-Artikel.