Biker können mit Saisonkennzeichen Kosten sparen
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Tipps für Motorradfahrer, die ihr Krad noch versichern müssen
Von Susanne Koch
Die Motorradsaison hat begonnen. Wer durchs Bergische fährt, sieht sie an allen Ecken, mal einzeln, dann wieder in einer Kolonne. Für die Mottoradfahrer, die ihr Bike noch nicht wieder angemeldet haben, hier ein paar Tipps.
Wird das Motorrad nur für ausgewählte Monate genutzt, kann es mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, um so Kosten, Zeit und Aufwand zu sparen. Man sollte jedoch die Versicherung für mindestens sechs Monate abschließen (beispielsweise von April bis Oktober). Dann nämlich hemmt die Winterfahrpause nicht mehr den Fortschritt beim Schadenfreiheitsrabatt.
„Wie jedes andere Fahrzeug, das auf einer öffentlichen Straße betrieben werden soll, benötigt ein Motorrad mit Saisonkennzeichen eine Haftpflichtversicherung“, sagt Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Diese deckt Schäden ab, die Motorradfahrer bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachen. Schäden am eigenen Motorrad werden durch die Kaskoversicherungen abgesichert. Die Teilkasko übernimmt beispielsweise Risiken wie Brand und Explosion, Diebstahl, Kollision mit Tieren oder Bruchschäden an den verglasten Elementen wie Windschild oder Scheinwerfern.“
Passiert ein Unfall, übernimmt sie alle Kosten
Die Vollkaskoversicherung schützt das Bike zudem gegen Schäden durch Vandalismus und ersetzt Reparaturkosten, wenn das Motorrad bei einem selbstverschuldeten Unfall Schaden genommen hat.
Wer sparen möchte, für den gibt es noch einen weiteren Tipp: So ist die private Unfallversicherung wesentlich billiger als eine spezielle Version für Motorradfahrer und sie schützt sogar rund um die Uhr, auch beim Motorradfahren. „Passiert ein Unfall, übernimmt sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität“, so Lothar Weber aus Wermelskirchen.
Manche Vertragsversionen beinhalten im Todesfall einen Hinterbliebenenschutz für die Familie. Damit dieser einigermaßen auskömmlich ist, empfiehlt es sich, mindestens das Drei- bis Fünffache des eigenen Jahresbruttoeinkommens zu vereinbaren. Mehr Informationen dazu gibt’s bei den Versicherungskaufleuten.