Feuerwerk
Bei Verletzungen kann es sehr teuer werden
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Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE oder das Zulassungszeichen der BAM achten.
Wermelskirchen. Der Tisch ist gedeckt. Das Vier-Gänge-Menü wird vorbereitet. Die Silvesterparty ist organisiert. Gleich kommen die Freunde, die eingeladen sind. Und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist gerade diese Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist.
Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Schätzungsweise kommen sie für Beschädigungen im Wert von rund 37 Millionen Euro auf, verursacht durch Silvesterfeuerwerke.
Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont: „Wer jedoch vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei“. Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten und keinesfalls selbstgebaute Böller und Raketen verwenden oder gar von dubiosen Internethändlern.
Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf. Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurden. Anders als bei Sachschäden, wird es bei Verletzungen und bleibenden Personenschäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen.
Je nach Größe des Schadens – eine Anzeige erstatten
Auch Feuerversicherungen fordern oft Zahlungen zurück, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern - und der Täter muss selbst zahlen, bis zur privaten Insolvenz.
„Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten“, empfiehlt Lothar Weber aus Wermelskirchen, „und das am besten innerhalb einer Woche.“ Doch aus den eigenen Versicherungsverträgen kommt meist schneller und mehr Geld. Im Zweifelsfall helfen die Versicherungskaufleute weiter.