Grundbesitzabgaben
Grundsteuer, Müllabfuhr und Abwasser: Am 15. Februar sind Abgaben fällig
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Stadt verschickt 16 000 Bescheide.
Wermelskirchen. Die Stadt Wermelskirchen verschickt in diesen Tagen mehr als 16 000 Bescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Wermelskirchen Grundsteuern, Müllabfuhr- und Abwassergebühren fest.
Wie in den Vorjahren liegt diesen Bescheiden auch ein Informationsblatt bei, aus dem die grundsätzlichen Änderungen der einzelnen Abgaben hervorgehen. Auch die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide werden versendet.
Die Stadt Wermelskirchen weist erneut darauf hin, dass am 15. Februar die erste Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und gegebenenfalls Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig wird.
Bei der Grundsteuerpflicht gibt es diesmal eine Besonderheit: Der- oder diejenige, der oder die am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres Eigentümer des Grundstücks war, ist steuerpflichtig für das gesamte Jahr.
Wird das Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, ist der Erwerber erst ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben dabei keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.