Veränderte Kosten ab 2025
63 400 Eigentümer geben Grundsteuererklärung ab
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Ludger Ruthmann, Finanzamtsleiter in Leverkusen, zieht Bilanz nach Ablauf der Frist.
Von Frithjof Bublitz
Wermelskirchen. Am 31. Januar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. „Im Finanzamt Leverkusen liegen insgesamt 63 400 Erklärungen vor, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Ludger Ruthmann, Leiter des Finanzamts Leverkusen, das auch für Wermelskirchen zuständig ist. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden“, ergänzt Ruthmann.
Wenn die Erklärung dann weiterhin nicht abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dabei ist davon auszugehen, dass dies voraussichtlich nicht zum Vorteil eines Eigentümers ausfallen wird. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont der Leverkusener Finanzamtsleiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält von seinem Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ erklärt Ruthmann weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten die Bürgerinnen und Bürger von uns eine Nachricht beziehungsweise die Bescheide.“
Über den Steuerwert kann noch nichts bekanntgegeben werden
Der errechnete Grundsteuerwert hat dann aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab dem Jahr 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.