Prozess
27-Jähriger randalierte bei seiner Verhaftung
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Wegen Tätlichkeit gegen Polizeibeamte musste sich ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.
Von Wolfgang Weitzdörfer
Wermelskirchen. Alkohol ist ein schlechter Begleiter, wenn er im Übermaß genossen wird. Je nach Persönlichkeit wird der eine dann rührselig oder witzig, während andere dann in aggressives Verhalten verfallen. Wegen letzterer Auswirkung musste sich nun ein 27-jähriger Schwelmer vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten.
Die Staatsanwältin verlas, was der Angeklagte im betrunkenen Zustand aufgeführt haben soll: „Die Polizeibeamten wurden zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen, dort wurde der Angeklagte im Treppenhaus angetroffen – im Verlauf soll er den Beamten gedroht haben, sie ‚von der Treppe zu treten‘, sollten sie sich nähern.“ Tätlich sei er dann auch geworden – einen Tritt gegen das Knie eines Beamten, ein Tritt in den Rücken eines anderen, angespuckt habe er sie ebenfalls und sich dann noch fallengelassen, um die Festnahme zu verhindern.
Er sei stark betrunken gewesen, könne sich daher an nichts mehr erinnern, bis zu dem Zeitpunkt, an dem er wieder entlassen worden sei, erklärte der Angeklagte dann in seiner Einlassung. Alles, was er zum Verlauf des Oktoberabends im Jahr 2021 sagen könne, habe er von Dritten erfahren. Dabei stellte er sein Verhalten in einem wesentlich besseren Licht dar, als es die Anklageschrift – und die als Zeugen geladenen Polizeibeamten später – vermuten ließ. So habe er „leise mit den Beamten gesprochen“, habe von zu eng eingestellten Handschellen Schmerzen zugefügt bekommen, die Fesselung sei indes auch auf sein Bitten hin nicht gelockert worden. Außerdem sei er bei der Festnahme verletzt worden. Der Blutalkoholwert, der dann in der späteren Nacht auf der Wache festgestellt worden sei, habe bei 1,6 Promille gelegen.
Aussagen der Polizisten deckten sich mit der Anklageschrift
Die beiden Aussagen der 29 und 27 Jahre alten Polizisten deckten sich dann analog zur Anklageschrift. Sie räumten ein, dass der Angeklagte sich eine Schürfwunde zugezogen habe, als er vom 27-Jährigen wegen seines aggressiven Verhaltens zu Boden gebracht worden sei. Ob er sich an zu enge Handschellen erinnern könne, wollte die Staatsanwältin vom 29-jährigen Polizeibeamten wissen. „Nein, das nicht. Aber grundsätzlich muss man auch davon ausgehen, dass es eine Schutzbehauptung sein kann, wenn jemand sagt, dass die Handschellen zu eng sind“, sagte der Zeuge.
Im konkreten Fall könne er sich aber auch an keine entsprechenden Aussagen des Angeklagten erinnern. Man müsse aber durchaus dabei berücksichtigen, dass der Angeklagte sich trotz der vier anwesenden Polizisten und einer Fesselung immer noch wie wild gebärdet habe. Letztlich zeigte der Angeklagte sich indes von der Tatsache offensichtlich sehr beeindruckt, dass er wegen seines Alkoholkonsums einen so kompletten Filmriss erlebt habe. „Sie haben keine Vorstrafen, haben glaubwürdig versichert, dass sie keinen Alkohol mehr konsumieren, und die Polizisten nicht schwer verletzt, als sie sich zur Wehr gesetzt haben. Daher halte ich eine Geldstrafe für angemessen“, sagte die Staatsanwältin.
Am Ende ging der 27-Jährige mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro aus dem Gerichtssaal. Die Strafe wollte er gerne für einen guten Zweck spenden, hatte er in seinen letzten Worten angemerkt. „Das ehrt sie, aber leider geht das nicht“, erklärte die Richterin.