Silvester
Wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf
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Einige Regeln sind auch zum Jahreswechsel zu beachten.
Remscheid. Sie sind bunt, laut und sollen böse Geister vertreiben: Die Feuerwerksknaller werden für viele auch dieses Jahr an Silvester dazugehören. Für das Abbrennen gibt es klare Regeln.
Unterschieden werden muss zwischen zwei Arten von Feuerwerk. Die Klasse I (Knallbonbons oder -erbsen) darf ganzjährig abgefeuert werden. Raketen, Batterien und Böller zählen zur Klasse II, die nur in der Nacht von Silvester auf Neujahr gezündet werden.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Volljährigen gekauft und abgefeuert werden. Knallerbsen und -bonbons sind für alle ab dem 12. Lebensjahr freigegeben.
Grundlegend ist Feuerwerk nicht verboten. Dennoch können die Remscheider nicht überall böllern: „Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten“, heißt es Jahr für Jahr von der Stadt.
Feuerwerk könne Menschen erschrecken und verletzten. Nutzer sollten sich die Gebrauchsanweisung durchlesen, empfiehlt der Verband der pyrotechnischen Industrie. Feuerwerk sollte nur draußen und mit Abstand gezündet werden. Zugelassenes Feuerwerk ist an der CE-Kennzeichnung erkennbar. lho