Tipp der Verbraucherzentrale

Was zu tun ist bei Schimmel im Haus

Schimmel in der Wohnung, häufig kommt das nicht vor.

Wenn aber doch, sorgt das häufig für Ärger. Erst recht, wenn – zum Beispiel wegen der hohen Energiekosten – weniger geheizt wird. Was man tun sollte, falls man Schimmel entdeckt, dazu gibt es Tipps der Verbraucherzentrale NRW.

Die rät, schnell aber trotzdem besonnen zu reagieren: „Oft ist keine Notfallsituation gegeben.“ Zunächst sollte man überlegen, was passiert sein könnte: Gibt es zum Beispiel irgendwo einen Wasserschaden durch Regen oder ist eine Wasser- oder Heizungsleitung defekt? Danach gelte es, Sofortmaßnahmen zu ergreifen: Liegt beispielsweise ein Wasserrohrbruch vor, muss der Haupthahn zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein provisorisch aufgestellter Wassereimer das eindringende Wasser auffangen.

Auch Mieter haben dabei eine Mitwirkungspflicht, betont die Verbraucherzentrale, sie müssen, soweit möglich, dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Außerdem seien Betroffene zur Information verpflichtet: Bei Mietobjekten seien der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren, Eigentümer sollten sich zeitnah an ihre Gebäudeversicherung wenden. „Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren.“ Hilfreich sei dabei eine gute Dokumentation der Ereignisse und des Schadens, rät die Verbraucherzentrale.

Für die Beseitigung des Schadens sei zunächst der Eigentümer verantwortlichen, erklären die Verbraucherschützer. Denkbar sei aber, dass sich Mieter an den Kosten beteiligen müssen, falls sich später herausstellt, dass diese eine Mitschuld haben, zum Beispiel durch falsches Lüften oder Heizen. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sei es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen, sagt die Verbraucherzentrale: „Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen.“

Aus gesundheitlichen Gründen sei es ratsam, den Kontakt mit dem Schimmel zu vermeiden, betont die Verbraucherzentrale zudem: „Insbesondere bei Schäden, die größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte bis zur Sanierung der betroffene Raum nicht mehr genutzt werden.“ Sei das nicht möglich, sollte der Schaden vorübergehend „abgeschottet“ werden: „Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Sporen nicht weiter verbreiten.“

Wichtig sei zudem immer die Ursachenforschung, erklären die Experten. Nur wenn der Grund für den Schimmel gefunden und beseitigt werde, sei ausgeschlossen, dass dieser erneut auftritt. Infos gibt es auch beim Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW. -wey-

www.schimmelnetz.nrw

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