Was tun, wenn die bestellte Ware auf sich warten lässt?
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Tipps der Verbraucherzentrale
-wey- Die gestörten globalen Lieferketten kommen längst auch beim Verbraucher an: Ob Fahrrad, Möbel oder elektronische Geräte, viele Waren lassen derzeit lange auf sich warten. Die Remscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, was in solchen Fällen getan werden kann.
Zunächst gelte es, das Lieferdatum im Kaufvertrag zu prüfen, sagt Leiterin Lydia Schwertner. Gebe es dort nur ungefähre Angaben wie „ca. KW 32“ oder „in etwa drei Wochen“ müsse der Kunde den Händler durch Mahnung, zum Beispiel per E-Mail, in Verzug setzen. Nennt der Vertrag ein konkretes Datum, gerät er automatisch in Verzug.
Ist der voraussichtliche Liefertermin verstrichen, ohne dass die bestellte Ware geliefert wurde, können Verbraucher eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Verbunden mit der Androhung, vom Vertrag zurückzutreten. Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt, jedoch nicht weniger als 14 Tage. Entsprechende Schreiben könne mit einem Musterbriefgenerator auf der Internetseite der Verbraucherzentrale erstellt werden.
Verstreicht auch diese Frist, könne der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, sagt Lydia Schwertner: „Vorab sollte aber überlegt werden, ob man die Ware bei einem anderen Händler tatsächlich schneller erhalten würde oder man auf die Ware ganz verzichten möchte.“
www.verbraucherzentrale.nrw