Jugendschöffen gesucht
Warum eine Tierärztin Urteile am Gericht fällt
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Tierärztin Eva Leim ist Schöffin am Landgericht – was sie antreibt.
Von Katharina Rüth
Bergisches Land. Eva Leim ist Tierärztin und arbeitet im Landwirtschaftsministerium. Und alle paar Wochen ist sie ehrenamtliche Richterin, genannt Schöffin. Dann entscheidet sie gemeinsam mit einem weiteren Schöffen oder einer Schöffin sowie einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin, wie Angeklagte bestraft werden. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sie sehr interessant findet.
„Mich interessieren die Personen“, erklärt sie. Sie finde es spannend, den Angeklagten zuzuhören, etwas über ihren Hintergrund zu erfahren, wie es zu der Tat gekommen sei. Und sie prüfe die Aussage auf Plausibilität. Das habe auch ihre Menschenkenntnis erweitert. „Jetzt habe ich noch mehr Einblicke, was Menschen passieren kann.“
Dabei ist ihr ein gerechtes Urteil wichtig und, „dass dem Recht Gehör verschafft wird“. Das sei auch eine Verantwortung der Bevölkerung gegenüber und ein wichtiger Aspekt der Demokratie. Als Schöffin könne sie die Sicht der Juristen mit dem „Blick der normalen Bürger“ ergänzen. So konnte sie etwa einmal das Verhalten eines Polizisten in einer brenzligen Situation erklären, weil sie solche Situationen aus ihrer Zeit als amtliche Tierärztin kennt. Eine rechtliche Vorbildung hat sie nur insofern, als sie sich als Beamtin im Landwirtschaftsministerium auch mit Gesetzen beschäftigt. Und: „Ich habe einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Ich kann den Mund nicht halten, wenn jemand ungerecht behandelt wird.“
Auf die Idee für das Schöffenamt brachte sie einst ein Zeitungsartikel. Zunächst besuchte sie Informationsveranstaltungen, die es damals an der VHS gab. „Das klang auch alles total interessant.“ Zur nächsten Wahlperiode, die jeweils fünf Jahre dauert, bewarb sie sich. Sie wurde gewählt und dem Landgericht zugeordnet. Bei 15 Verfahren war sie Schöffin, jeweils Berufungen von Fällen aus dem Amtsgericht. Es ging um Betrug, Diebstahl, Drogen, Schlägereien und den Enkeltrick.
Ihre Vereidigung in der ersten Verhandlung sei „sehr aufregend“ gewesen, erinnert sie sich. Ihr sei bewusst geworden: „Jetzt bist du wirklich verantwortlich dafür, was mit Menschen passiert.“ In der Verhandlung könne sie manchmal selbst Fragen stellen, in der Beratung vor dem Urteil besprechen sich Berufsrichter und Schöffen. „Der Richter erklärt den Strafrahmen, wir entscheiden zusammen, ob wir das Urteil des Amtsgerichts angemessen finden.“ Ihre Entscheidung hänge etwa davon ab, was die Angeklagten gesagt haben und wie sie sich seit ihrer Verurteilung bemüht haben, etwas zu ändern, etwa eine Therapie begonnen haben. Sie freut sich, wenn sie spürt, dass Berufsrichter auf ihre Meinung Wert legen. Es gab auch Beratungen, in denen sie länger diskutiert haben: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber am Ende hatten wir ein Urteil, das gut war.“
Jeweils am Anfang des Jahres erhält sie eine Sitzungsliste, weiß dann, an welchen Tagen sie möglicherweise als Schöffin gebraucht wird. „Die Liste reiche ich bei meinem Arbeitgeber ein.“
Der muss sie freistellen. Das Amt gefällt ihr so gut, dass sie sich schon für die nächste Wahlperiode gemeldet hat. Denn aktuell werden neue Schöffinnen und Schöffen gesucht. Rat und Jugendhilfeausschuss stellen Mitte des Jahres die Vorschlagslisten zusammen, aus denen der Schöffenwahlausschuss dann die Schöffinnen und Schöffen für die nächsten fünf Jahre wählt. Ende des Jahres wird Eva Leim wie die anderen Bewerber erfahren, ob sie ab 2024 wieder als Schöffin am Landgericht mit Recht sprechen wird.
Stadt Remscheid sucht Schöffen und Jugendschöffen
Bewerbung: Insgesamt 52 Haupt- und zwölf Hilfsschöffen entsendet Remscheid an Amts- und Landgericht, dazu noch einmal 23 Jugendhaupt- und zwölf Jugendhilfsschöffinnen, für die Vorschlagsliste benötigt die Stadt aber mindestens doppelt so viele Bewerber, also fast 200. Wer mitmachen will, muss mindestens 25 und darf höchstens 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein, zudem seinen Erstwohnsitz in Remscheid haben. Bewerbungen sind bis zum 30. April einzureichen, das Bewerbungsformular ist über die Internetseite der Stadt abrufbar. Für das Schöffenamt sind Bewerbungen per Fax unter (02191) 16 36 90 oder per E-Mail möglich: schoeffenwahl2023@remscheid.de. Als Jugendschöffe per Mail: jugendschoeffen@remscheid.de