Verbraucherzentrale und Ärztin klären auf

Tierversicherung: Das gilt es zu beachten

Tierärztin Nina Sonnenschein mit Dackel Paul.
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Tierärztin Nina Sonnenschein mit Dackel Paul.
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Die Kosten für Hunde und Katzen beim Tierarzt sind gestiegen. Ob sich eine Krankenversicherung für den Vierbeiner lohnt, darum geht es im Text.

Von Melissa Wienzek

Remscheid. Rauhaardackel Paul geht es gar nicht gut: Er hat eine Bauchspeicheldrüsenentzündung. Der 15-jährige Vierbeiner benötigt nun aufwendige Diagnostik und Behandlungen, zum Beispiel Blut- und Ultraschalluntersuchungen, Infusionen und spezielles Futter. Das kostet. Und seit Ende November noch mehr. Denn die Gebührenordnung der Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde angepasst. Deshalb fragen sich viele Herrchen und Frauchen jetzt: Sollten wir eine Krankenversicherung für unser Tier abschließen? Die Verbraucherzentrale und Tierärztin Nina Sonnenschein von der Kleintierpraxis Dr. Capellmann GmbH klären auf.

Was bedeutet die neue GOT?

Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. In Deutschland gilt für die Berechnung die GOT. Sie ist nun erstmals seit 1999 angepasst worden. Das war längst überfällig, sagen die Tierärzte. Denn die Veterinärmedizin befinde sich mittlerweile auf dem Niveau der Humanmedizin – Diagnostik- und Therapieverfahren haben sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt, Praxisausstattungen seien auf dem neuesten Stand der Technik. Zudem haben sich auch Kosten für Energie, Verbrauchsmaterialien und Medikamente für die Tierarztpraxen erhöht. Die angepasste GOT trage dem Rechnung. Sie setzt den Gebührenrahmen vom mindestens einfachen bis maximal dreifachen Satz fest – im Nacht- und Notdienst bis vierfachen Satz plus verpflichtende Notdienstgebühr. Innerhalb dieses Rahmens ist jede Tierarztpraxis frei bei der Kalkulation ihrer Leistungspreise. Diese hängen – wie in allen Unternehmen – unter anderem von der individuellen personellen und technischen Ausstattung ab. Auch hier gebe es aktuell ein Problem, sagt Nina Sonnenschein: Fachkräftemangel. „Die Folge von jahrelangen Missständen sind zudem Personalengpässe, Kliniksterben, Aufnahmestopps und Praxisteams, die immer öfter an der Belastungsgrenze arbeiten.“ Die angepasste Gebührenordnung sichere die weiterhin gute Versorgung der Haustiere. Aber, das weiß auch Nina Sonnenschein: Nicht jeder kann sich das noch leisten.

Was rät die Tierärztin?

Nina Sonnenschein sowie Dr. vet. med. Christoph Capellmann und Dr. Imke Braß von der Kleintierpraxis Dr. Capellmann GmbH empfehlen eine Voll-Krankenversicherung am besten schon ab dem Welpenalter, wenn das Tier noch keine Vorerkrankungen hat – sowohl für einen Hund als auch für eine Katze oder Kaninchen. Damit stehen sie nicht allein da, auch andere Remscheider Tierärzte raten zu einer Versicherung. Warum eine Vollversicherung? „Bei den Vorsorgemaßnahmen kommt allein schon einiges zusammen.“ Sie empfiehlt zum Beispiel bei einem Hund ab sechs, sieben Jahren einmal im Jahr ein Blutbild. Zudem regelmäßig einen Ultraschall. Eine reine OP-Kostenversicherung decke alles andere nicht mit ab. Hunde und Katzen bräuchten oft eine Zahnreinigung, Kaninchen eine Zahnkorrektur. Das koste. Ihr Tipp: Wer sich für eine Vollversicherung entscheide, solle auf „freie Tierarzt- und Klinikwahl“, „unbegrenzte OP-Kosten-Übernahme“ und „lokale Anästhesie“ achten. Und dass die Vorsorge anteilig übernommen werde. Auf eisbaumtabelle.de könnten Halter Tierversicherungen vergleichen.

Was rät die Verbraucherzentrale?

Philipp Opfermann, Referent für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW, stellt klar: Grundsätzlich sollte jeder schon vor der Anschaffung einkalkulieren, dass ein Tier kostet – auch das gesunde Tier. Denn mit Napf, Halsband und Körbchen ist es nicht getan. Vorsorge, Impfung, Entwurmung sind regelmäßige Posten. Das erkrankte Tier koste natürlich erst recht. Eine Operation könne schnell vierstellig zu Buche schlagen. Ob man dann noch eine zusätzliche Tierkrankenversicherung abschließt, hänge vom eigenen Sicherheitsbedürfnis oder auch dem Einkommen ab, sagt Opfermann. „Wenn ich aus dem eigenen Vermögen alles bezahlen kann, kann ich auch selbst regelmäßig etwas zur Seite legen.“ Wer dennoch eine Tierkrankenversicherung abschließen möchte, sollte beachten: Auch die Versicherung zahle nicht alles. Manche Behandlungen würden nicht übernommen, und die Beiträge stiegen mit den Jahren. Sein Tipp: genau informieren und vergleichen, Angebote einholen, das Kleingedruckte lesen.

Haftpflicht

Opfermann rät in jedem Fall zur Tierhaftpflichtversicherung. Kleintiere wie Katze und Kaninchen seien in der Regel über die private Haftpflicht des Halters abgedeckt. Hund oder Pferd bräuchten eine eigene. Klassiker: Der Hund, der sich losreißt und den Radfahrer oder Jogger umwirft. In NRW gilt für 40/20er-Hunde (40 cm hoch, 20 Kilo) und bestimmte Rassen sogar eine Haftpflicht-Pflicht.

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