Prozess
Remscheiderin gesteht Heroinhandel in der City
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Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels: 33-Jährige bestreitet zumindest einen Teil der Vorwürfe.
Von Dirk Lotze
Remscheid. Eine 33 Jahre alte Angeklagte aus Remscheid hat schwere Vorwürfe zu Heroinhandel bestätigt. Sie habe die Droge bei einem Zwischenhändler gekauft; im Bökerspark und nahe der Bahnstrecke an der Papenberger Straße/Weststraße habe sie Endabnehmer versorgt.
Falsch sei lediglich ein Teil der Vorwürfe, erklärte sie im Landgericht Wuppertal: Sie habe sich nicht mit einem Einhand-Klappmesser bewaffnet, um das Heroin verteidigen zu können. Der Anwalt der Frau fasste zu den Drogenverkäufen zusammen: „Die Vorwürfe stimmen.“ Er fügte hinzu: „Mein Eindruck ist, dass sie reinen Tisch machen will.“
Bei bewaffnetem Drogenhandel droht das Gesetz mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe an. Bewährung ist dann ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau ein profitables Geschäft mit hohen Preisaufschlägen aufgebaut hat. Die Ankäufe habe sie zu 280 Euro je zehn Gramm Heroin abgewickelt. Ihre Päckchen für Endabnehmer hätten den fünf- bis sechsfachen Preis erzielt.
Im Einzelnen vorgeworfen sind sechs Drogenübergaben ab August 2018. Die Taten sollen durch Kurznachrichten aus dem Handy der Angeklagten belegt sein: Sie habe über das Gerät mit den Kunden Preise und Termine abgesprochen. Aufgefallen war die Frau im Dezember 2019 im Zusammenhang mit einer Durchsuchung bei ihrem damaligen Freund. Die Beamten fanden schließlich 35 Gramm Heroin, Medikamente zum Verlängern, vier Feinwaagen und Konsuminstrumente in ihrer Wohnung.
Welche Rolle spielt das Messer der Angeklagten?
Der Anwalt der Frau führte aus: „Sie ist lange suchterkrankt.“ Sie rauche die Droge – und wenn sie konsumiere, komme sie mit 0,6 Gramm Heroin „nicht durch den Tag“. Ihr Verbrauch habe sich zeitweise auf zwei Gramm pro Tag gesteigert. Derzeit nehme sie ärztlich verordnet Ersatzdrogen und wünsche sich eine Entziehungstherapie.
Hintergrund der Anklagepunkte soll die frühere Beziehung der Frau zu ihrem getrennten und ebenfalls suchtkranken Lebenspartner gewesen sein. Mit ihm sei sie 2017 nach einem Rückfall zusammengekommen. Er habe die wirtschaftliche Seite geregelt und das Geld verwaltet. Laut eigenen Angaben habe sie mit Hartz IV und dem Drogenverkauf ihren Lebensunterhalt finanziert, inklusive eigenen Heroinkonsums.
Was das Messer betrifft, das bei ihr gefunden wurde, sagte die Angeklagte, es sei ein Geschenk für ihren Vater gewesen: „Er ist Handwerker und kann so was gut gebrauchen.“ Den Beschreibungen zufolge handelt es sich um ein mit einer Hand zu öffnendes Werkzeug, dessen Klinge einrastet. Ein solches Messer darf man in der Öffentlichkeit nur ausnahmsweise mit sich führen.
Das Landgericht will am 5. Mai weiter verhandeln.