Gegen sexualisierte Gewalt

Stadt verstärkt Kinderschutz in Kita und Tagespflege

Die stellvertretende Kita-Leiterin Laura Winkler (l.) und Erzieherin Saskia Welp beim Puzzlen mit den Kindern. Die katholische Kindertagesstätte St. Suitbertus hat in ihrem Schutzkonzept festgelegt, dass kein Kind mit nur einem Mitarbeiter allein sein darf.
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Die stellvertretende Kita-Leiterin Laura Winkler (l.) und Erzieherin Saskia Welp beim Puzzlen mit den Kindern. Die katholische Kindertagesstätte St. Suitbertus hat in ihrem Schutzkonzept festgelegt, dass kein Kind mit nur einem Mitarbeiter allein sein darf.
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Neues Landesgesetz fordert Konzepte von Kommunen.

Von Melissa Wienzek

Remscheid. Laura Winkler, stellvertretende Leiterin der katholischen Kindertagesstätte St. Suitbertus, darf nicht mehr allein mit den Kindern puzzlen. Erzieherin Saskia Welp muss dabei sein. Denn das Kinderschutzkonzept der Einrichtung an der Stachelhauser Straße sieht unter anderem vor: Keine Mitarbeiterin darf allein mit einem Kind in einem Raum sein.

Und auch bei Kindertagespflegepersonen wird der Kinderschutz jetzt stärker in den Fokus gerückt: Auch sie müssen nun ein Kinderschutzkonzept anfertigen. Genauso wie die Stadt selbst. Denn das neue Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet sie dazu. „Die Qualität wird dadurch nicht nur verbessert, sondern wir bauen somit auch einen Standard auf, auf den sich Eltern wie Kindertagespflegepersonen berufen können“, sagt Susanne Thalmann von der Fachberatung Kindertagespflege im Fachdienst Jugend. Nicht zuletzt durch die schockierenden Fälle sexualisierter Gewalt rücken Kinderschutz und Kinderrechte noch mal mehr in den Mittelpunkt.

Während die Kindertagesstätten bereits eigene Schutzkonzepte haben, die sie jährlich überarbeiten und nach denen sie täglich arbeiten, wird das Schutzkonzept in der Kindertagespflege nun neu eingeführt: Bis Ende des Jahres sollen alle 63 Kindertagespflegepersonen, die insgesamt 300 Kinder betreuen, ihre pädagogischen Konzepte überarbeiten. Künftig sollen sie zudem verpflichtend alle zwei Jahre an einer Auffrischungsfortbildung teilnehmen.

Kinder sollen mitbestimmen dürfen

Der Startschuss fiel gestern: Zum ersten Mal bietet der städtische Fachdienst Jugend in Kooperation mit der Psychologischen Beratungsstelle der Stadt Ganztagsschulungen für selbstständige Kindertagespflegepersonen zur Kindeswohlgefährdung an. Es gibt vier Termine – einen Schulungstag muss jeder und jede machen. Es geht um Kinderrechte, Kindeswohlgefährdung, um Grenzüberschreitungen, Selbstreflexion, aber auch um Beteiligung von Kindern in der Kindertagespflege.

Denn die Frage „Was wollen Kinder eigentlich?“ sollte mehr und mehr in den Blick genommen werden. „Wenn es früher noch hieß: ,Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt‘, dürfen Kinder heute mitentscheiden“, sagt Thalmann, die früher unter anderem in den Kitas Fürberg und Honsberg gearbeitet hat. Es müsse auch nicht der feste Platz am Tisch sein. Wieso darf sich das Kind nicht einfach dort hinsetzen, wo es gern sitzen möchte? Es geht um Selbstbestimmtheit, Mitspracherecht, aber auch darum, dass Erwachsene Kindern nicht mehr nur ihre Sichtweise und ihren Willen aufdrücken. Denn Kinder haben Rechte.

Susanne Thalmann, Fachberaterin Kindertagespflege.

Dass diese eingehalten werden, haben Susanne Thalmann und ihre Kollegin Annegret Rehrmann-Kiesow ein Stück weit im Blick. Denn die beiden fertigen bis Ende des Jahres ein institutionelles Kinderschutzkonzept für die Kindertagespflege an. Dabei geht es nicht nur um genügend Rauchmelder unter der Decke, sondern vor allem um den Umgang mit Kindern. Denn oft lebten diese am Tag in den Familien wie ein weiteres Kind. Maximal fünf Kinder dürfen in einer Tagespflege leben, in der Großtagespflege neun. Küsst der Erwachsene das Kind beispielsweise von sich aus auf den Mund? Schubst er es gar? Das ginge gar nicht. „Wir durchleuchten nun dieses Jahr alles.“ Sie weiß aber auch: Einen 100-prozentigen Schutz kann niemand gewährleisten.

Wenn bei Eltern oder auch Tagespflegeeltern der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht, kann die Stadt ein Kinderschutzverfahren einleiten. Das gibt es schon seit zehn Jahren in Remscheid. Im Gespräch könne oft schon vieles ausgeräumt werden, meint Thalmann. Denn entgegen der landläufigen Meinung werde ein Kind nicht vorschnell aus der Familie herausgenommen. Fruchte das nicht, übernehme der Allgemeine Soziale Dienst.

Meldepflicht

Jeder, der Zeuge einer Kindeswohlgefährdung wird, hat die Pflicht, diese anzuzeigen, betont Susanne Thalmann. Letzte Woche hatten sich bereits 130 Personen aus allen Institutionen von Schule über Polizei bis Beratungsstellen getroffen, um über Kinderschutz zu sprechen.

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