Corona-Pandemie
Impfpflicht wird noch nicht kontrolliert
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitsberufe ist bereits in Kraft getreten – kontrolliert wird sie in Remscheid aber noch nicht.
Von Sven Schlickowey
Zwar stehe das eigens dafür eingerichtete dreiköpfige Team im Gesundheitsamt bereits zur Verfügung, berichtet Sozialdezernent Thomas Neuhaus auf RGA-Anfrage, die digitale Plattform des Landes aber noch nicht: „Die soll wohl jetzt zeitnah an den Start gehen.“ Da das Gesetz aber eine Rückmeldung bis Ende März vorsehe, sei man da noch im Zeitplan.
Die angekündigte Plattform sei die Voraussetzung für eine einheitliche Herangehensweise, sagt Neuhaus: „Sonst wird ein Pflegedienst in Wermelskirchen anders behandelt als einer in Remscheid.“ Zudem untersage das Land andere Lösungen: „Wir wissen von Städten, die eigene Plattformen entwickelt haben, die haben vergangene Woche erfahren, dass sie diese nicht nutzen dürfen.“ Entsprechend könne man im Moment nur abwarten.
Am Mittwoch trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft, sie gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen. Allerdings wird jeder Einzelfall geprüft, so dass bei jedem ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gegen den Infektionsschutz abgewogen wird. Die Stadt hatte bereits angekündigt, dabei durchaus einen gewissen Auslegungsspielraum nutzen zu wollen.
Um einige Hundert Prüfungen durchführen zu können, hatte die Stadt drei weitere Stellen im Gesundheitsamt geschaffen. Die Mitarbeiter dafür wurden vorübergehend bei anderen Abteilungen abgezogen.
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